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Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der Eingriffsplanung

Wann gilt ein Lebensraum als zerstört?
Autoren: Andreas Albig, Manfred Haacks und Rolf Peschel (NuL 04/03)
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Die Neuregelung in § 19 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes, seit 04. April 2002 in Kraft, sieht für so genannte „streng geschützte Arten“ neue Anforderungen innerhalb von Eingriffsvorhaben vor. Dieser Beitrag stellt Auswirkungen innerhalb von Planungen im Grundsatz dar.
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