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Osnabrücker Erklärung

Im Rahmen ihrer neunten Internationalen Jahrestagung 2011 zum Thema „Boden schreibt Geschichte – Archivfunktionen von Böden“ hat das Europäische Bodenbündnis (European Land and Soil Alliance ELSA e.V.) auf die besondere Bedeutung der Böden sowohl als Naturkörper als auch als Träger und Standort des natur- und kul­turgeschichtlichen Erbes hingewiesen.

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Boden-Bündnis europäischer Städte, Kreise und Gemeinden tagte

Böden hätten, so das Bündnis, besonders dann eine Archivfunktion,

wenn sie sich in Form und Gestalt als charakteristische standorttypische Böden einer Region darstellen,

wenn sie sich durch ihre besondere Bodenbeschaffenheit und ihre spezifische Biodiversität auszeichnen,

wenn sie Zeugnisse der Natur- und Landschaftsgeschichte geben,

wenn sie im Bereich archäologischer Fundstätten liegen,

wenn es sich um historisch überprägte Böden und Standorte historischer Begebenheiten handelt.

Im Unterschied zu den natürlichen Funktionen und den Nutzungsfunktionen würden bei den Archivfunktionen vor allem Informationen geschützt, die sich aus Böden ableiten ließen. Beeinträchtigungen der Archivfunktionen von Böden hätten in aller Regel unwiederbringliche Folgen und könnten nicht ausgeglichen werden.

Aus diesen Gründen formulierte das Europäische Boden-Bündnis in seiner aktuellen Jahreserklärung folgende Forderungen:

(1) Böden mit bedeutenden Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, der Klimageschichte und Bodengenese, der Landnutzungsgeschichte sowie seltene und besonders mustergültig ausgeprägte Böden sind zu erfassen, zu bewerten, zu dokumentieren und rechtswirksam zu schützen.

(2) Auch ohne verbindlichen Rechtsschutz sind Eingriffe in Böden mit Archivfunktionen möglichst gering zu halten und Beschädigungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

(3) Gemeinden sollen alle verfügbaren Instrumente zur Eingriffsminimierung ausschöpfen. Dies gilt z.B. für die Festlegung von Freiflächen, der Baudichte, den Verzicht auf Unterkellerung in sensiblen Bereichen bzw. die Vorgabe eingriffsvermindernder Gründungstechniken.

(4) Ohne besonderen Grund sollen Fundstellen nicht angetastet werden. Die archäologischen Fundschichten sollen ausreichend überdeckt und geschützt bleiben.

(5) Fundstellen und Flächen mit Archivfunktionen sollen durch den Bodenschutz in Zusammenarbeit mit Denkmalpflege, Landschafts- und Naturschutz, Raumordnung und Bauwesen, Forst und Landwirtschaft gesichert werden.

Das Europäische Boden-Bündnis setze sich im Rahmen aller seiner Aktivitäten zum Schutz der Böden in Städten, Kreisen, Bezirken und Ge­meinden sowie auf internationaler Ebene für den Schutz der Bodendenkmäler und die Er­haltung der vielfältigen ­Archivfunktionen der Böden ein.

Informationen: Uta Mählmann, European Land and Soil Alliance (ELSA) e.V., Boden-Bündnis europäischer Städte, Kreise und Gemeinden, c/o Stadt Osnabrück, Postfach 4460, D-49034 Osnabrück, E-Mail bodenbuendnis@osnabrueck.de , Internet http://www.bodenbuendnis.org.

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