Kurz & bündig
Naturschutzpreis: Das Bundesamt für Naturschutz und der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin haben in Berlin den Deutschen Naturschutzpreis ausgelobt. Der neue Preis soll künftig einmal im Jahr als Förderpreis für besonders originelle, zukunftsweisende und vorbildliche Projektideen im Bereich Naturschutz vergeben werden. Damit trägt der Preis dazu bei, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und sie für ein Naturschutzengagement zu motivieren. 2011 steht der Preis unter dem Motto „Zukunft Wald – schützen, erleben, nutzen“. Projekte, die sich in diesem Jahr bewerben, müssen daher einen eindeutigen Bezug zu diesem Thema haben. Ideen können ab sofort eingereicht werden ( http://www.deutscher-naturschutzpreis.de ).
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Klagerecht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil in der Rechtssache C-115/09 die Klagerechte von Umweltverbänden erweitert. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), das seit Dezember 2006 anerkannten Umweltvereinigungen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, setzt danach die Vorgaben des europäischen Rechts nicht vollständig um. Deutschland muss nun das UmwRG an das europäische Recht anpassen. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung können sich anerkannte Umweltvereinigungen zur Begründung ihrer Klagerechte unmittelbar auf europäisches Recht berufen.
Feuchtgebiete und CC: Am 21. April 2011 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft getreten. Damit unterliegen nun auch Tümpel, Sölle, Dolinen und andere Feuchtgebiete dem Beseitigungsverbot der Cross Compliance. Verstöße gegen das Beseitigungsverbot haben Kürzungen der Direktzahlungen, der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. Säule sowie der Umstrukturierungs- und Rodungsmaßnahmen im Weinbau zur Folge. Die Europäische Kommission hatte die bisherige Praxis beanstandet. Nur durch die Einbeziehung in Cross Compliance bleiben die genannten Landschaftselemente Teil der beihilfefähigen Fläche und damit weiterhin förderfähig.
Vorrangflächen: 10 % „ökologische Vorrangflächen“ in der Landwirtschaft hat der NABU Nordrhein-Westfalen in der Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftspolitik im Umweltausschuss gefordert – in jedem landwirtschaftlichen Betrieb. Nur so ließe sich die heimische Artenvielfalt der Kulturlandschaft erhalten und der anhaltende Rückgang bedrohter Arten der Feldflur stoppen. „Nur eine vielfältige Landschaft kann das Überleben von gefährdeten Arten gewährleisten. Landwirte dürfen deshalb in Zukunft nur noch Fördergelder bekommen, wenn sie gleichzeitig mehr für Natur und Umwelt tun“, sagte Vorsitzender Josef Tumbrinck.
Amphibien: Traditionelle Formen der Landwirtschaft können einen großen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern der EU leisten. Der Bau von Straßen und eine Intensivierung der Landwirtschaft, wie sie von den EU-Agrarsubventionen momentan gefördert wird, stellen dagegen eine Gefahr für Amphibien dar. Die reichhaltige Umwelt, in vielen EU-Beitrittsländern noch vorhanden, stehe auf dem Spiel, schreiben Wissenschaftler im Fachblatt Biological Conservation. Forscher aus Rumänien, Deutschland und den Niederlanden beobachteten im rumänischen Siebenbürgen neun Jahre lang die Populationen verschiedener Frosch-, Kröten- und Molcharten in 54 Teichen und verglichen diese anschließend mit Daten zur Landnutzung in der Umgebung.
Grünbrücken: Bundesverkehrsminister Raumsauer will offenbar das von den Koalitionsparteien für diese Legislaturperiode vereinbarte Bundesprogramm Wiedervernetzung nicht mit finanziellen Mitteln ausstatten. Das schließt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, aus der Antwort des Parlamentarischen Verkehrs-Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf ihre mündliche Frage im Bundestag. Damit ließe sich, so Behm, ein wesentliches Ziel der Bundesstrategie Biologische Vielfalt nicht erreichen. Mit Mitteln des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung werden bundesweit derzeit 18 Grünbrücken mit einem Kostenvolumen von 80Mio.€ gebaut. DJV-Präsident Jochen Borchert hat eine zügige Umsetzung der bereits seit Frühjahr 2010 vorliegenden Eckpunkte gefordert und den Bau von Querungshilfen an bestehenden Straßen als äußerst dringlich bezeichnet. Über 100 Konfliktstellen müssten rasch entschärft werden.
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