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Die Strategische Umweltprüfung bei Lärmaktions- und Luftreinhalteplanungen

Von Thomas Bunge (NuL 06/06)
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Zu den Plänen und Programmen, für die das UVP-Gesetz seit Juni 2005 eine Strategische Umweltprüfung vorschreibt, gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Luftreinhalte und Lärmaktionspläne. Mit dieser Prüfung ist für die Praxis eine Reihe neuer Anforderungen verbunden. Vor allem müssen die zuständigen Behörden im Rahmen der Planaufstellung einen Umweltbericht erarbeiten, zu dem andere Behörden und die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Später schließt sich die Pflicht an, die Umweltauswirkungen des Plans zu überwachen (Monitoring).
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