Die Strategische Umweltprüfung bei Lärmaktions- und Luftreinhalteplanungen
Von Thomas Bunge (NuL 06/06)
- Veröffentlicht am
Zu den Plänen und Programmen, für die das UVP-Gesetz seit Juni 2005 eine Strategische Umweltprüfung vorschreibt, gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Luftreinhalte und Lärmaktionspläne. Mit dieser Prüfung ist für die Praxis eine Reihe neuer Anforderungen verbunden. Vor allem müssen die zuständigen Behörden im Rahmen der Planaufstellung einen Umweltbericht erarbeiten, zu dem andere Behörden und die Öffentlichkeit Stellung nehmen können. Später schließt sich die Pflicht an, die Umweltauswirkungen des Plans zu überwachen (Monitoring).
0 Kommentare
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.