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Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG

Von Christof Sangenstedt (NuL 06/06)
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In Deutschland ist die europäische Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durch das so genannte SUP-Gesetz vom 25.Juni 2005 auf Bundesebene abschließend umgesetzt worden. Da der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes über keine übergreifende Gesetzgebungszuständigkeit für die Umwelt verfügt, mussten sektorspezifisch differenzierte Bestimmungen getroffen werden. In einigen Planungsbereichen müssen die Länder ergänzende Vorschriften zur Strategischen Umweltprüfung erlassen.
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