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Kurz berichtet

Bund fördert Biodiversität

Papier ist geduldig – um formulierte Ziele umzusetzen, bedarf es zuallererst Geld: Im vierten Jahr des Bestehens der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat die Bundesregierung das Bundesprogramm Biologische Vielfalt aufgelegt. 15 Mio. Euro pro Jahr stehen für bundesweit relevante Förderprojekte zur Verfügung.

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Start des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

300 Personen nahmen an der ersten Auftaktveranstaltung in Bonn teil, eine zweite folgt: Groß ist das Interesse am neuen Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Ministerialrätin Dr. Elsa Nickel, Unterabteilungsleiterin Naturschutz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), erläuterten Hintergrund und Ziele des Programms als Umsetzungsinstrument für die Bundesstrategie.

Deutschland habe mit der 2007 vom Kabinett beschlossenen Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt Art. 6 der Konvention über die biologische Vielfalt umgesetzt, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, entsprechende Strategien zu entwickeln, so Nickel. Das Bundesprogramm unterstütze die Umsetzung dieser konkreten Ziele und Maßnahmen, so Jessel, und fördere dabei gezielt Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes und von besonderer Relevanz auf Bundesebene. Geförderte Projekte sollten insbesondere eine Multiplikatorwirkung entfalten sowie die Kooperation zwischen Staat, Nutzungsgruppen und im Naturschutz Tätigen fördern.

Vier Förderschwerpunkte bestehen:

1. Arten in besonderer Verantwortung. Hierzu publizierte das BfN eine Liste von 25 Tier- und 15 Pflanzenarten, für die Umsetzungsprojekte gefördert werden sollen. Ziel des Schwerpunkts lautet, dass diese Arten bis zum Jahr 2020 überlebensfähige Populationen erreichen. Kriterien für die Festlegung der Arten waren unter anderem ein hoher Anteil der Weltpopulation, welcher in Deutschland vorkommt, eine besondere Rolle deutscher Populationen im Genfluss innerhalb des Areals und/oder eine weltweite Gefährdung deutscher Populationen. Daneben wurden bewusst Stellvertreter für bestimmte Organismengruppen bzw. Lebensräume ausgewählt und auf Arten fokussiert, für die bisher keine oder nur wenige Erhaltungsmaßnahmen realisiert wurden. Neben einem direkten Schutz sind auch Erhaltung und Renaturierung der Lebensräume dieser Arten vorgesehen.

2. Hotspots der biologischen Vielfalt. Die räumliche Verortung von Regionen mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume erfolgt in einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welches voraussichtlich im Herbst 2011 abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass in diesem För­derschwerpunkt derzeit noch keine Projekte beantragt ­werden können. Vorgesehen ist, die naturschutzfachlichen Qualitäten der Hotspots zu ­erhalten und optimieren, aber auch die Identifikation der Menschen in den Regionen mit ihren Hotspots und ein ziel­gerichtetes Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure zu fördern.

3. Sichern von Ökosystemdienstleistungen. Damit umschrieben wird die wertschöpfende Kraft von Biodiversität bzw. Ökosystemen – Basisdienstleistungen wie Bodenbildung, Nährstoffkreisläufe und Primärproduktion, Versorgungsdienstleistungen wie die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Holz und Brennstoffen, Regulationsdienstleistungen wie Klimaregulation, Hochwasserregulation und Reinigung von Luft und Wasser sowie kulturelle Dienstleistungen wie Ästhetik, Spiritualität, Bildung und Erholung. Projekte im Rahmen des Bundesprogramms sollen die Fähigkeit von Ökosystemen zur Bereitstellung solcher Dienstleistungen für den Menschen erhalten bzw. stärken und demonstrieren, welchen Nutzen Investitionen in die biologische Vielfalt mit sich bringen.

4. weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Quasi als Sammelbecken für weitere Projekte, welche Ziele der nationalen Strategie umsetzen können, dient der vierte Förderschwerpunkt. Dabei denken die Autoren der Richtlinie beispielsweise an Projekte zur Kommunikation, Bildung und Akzeptanzförderung, zur Entwicklung urbaner Räume sowie zum übergreifenden Biotopverbund von Landschaften und Ökosystemen.

Hochwertig, innovativ und kreativ – mit diesen Worten umschrieb Jessel die zentralen Qualitätsmerkmale für Projektvorschläge mit Erfolgsaussichten. Nickel würdigte die Einrichtung eines neuen dauerhaften Förderprogramms als großen Erfolg für den Naturschutz in einer Zeit, in der Einsparungen an der Tagesordnung seien und Fördertitel normalerweise gekürzt würden. Der Bund setze auch das erfolgreiche Förderprogramm chance.natur ungekürzt weiter fort, mit dem seit 1979 insgesamt 76 gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzgroßprojekte mit einer Gesamtfläche von rund 3500 km² unterstützt wurden. Weitere Handlungsschwerpunkte des Bundes seien 125000 ha Flächen als „nationales Naturerbe“ sowie das Bundesprogramm Wiedervernetzung mit einer Ausstattung von 64 Mio.€ aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Städtebau für Querungshilfen an Bundesfernstraßen.

Hinweise zur Antragstellung gaben Dr. Hans-Jürgen Schäfer, Barbara Petersen und Michael Pütsch aus dem Bundesamt für Naturschutz, welches die Abwicklung des Programms betreut. Die maximale Bundesförderung beträgt 75 % (Ausnahme in begründeten Einzelfällen), der Antragsteller selbst soll einen Eigenanteil von mindestens 10 % erbringen, der Rest kann durch Dritte aufgebracht werden. Es gelte kein Windhundprinzip, sondern primär gesucht seien Projekte, die „Akzente zur Umsetzung der nationalen Strategie setzen und die Ziele hervorragend und beispielhaft realisieren“. Standard-Naturschutzmaßnahmen könnten nicht gefördert werden, sondern seien Ländersache. Die Laufzeit betrage maximal sechs Jahre, der investive Anteil sollte unter 50 % liegen, Forschungsprojekte würden nicht gefördert, sondern Umsetzungsprojekte. Für die Einreichung von Projektskizzen beständen keine Fristen. Bei allen Projekten sollten Maß­nahmen der Information und Kommunikation enthalten sein, um das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken, erklärte das BfN-Projektteam.

Förderrichtlinie und Hinweise zur Antragstellung finden sich im Internet unter http://www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm . Die Vorträge der Auftaktveranstaltungen stehen unter http://www.auftakt-bundesprogramm.de/programm .

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