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Vergleich verschiedener Bundesländer und Umsetzung in Managementplänen

Bewertungskriterien zum Erhaltungs­zustand von Natura-2000-Gebieten

Abstracts

Natura-2000-Gebiete werden in allen Bundesländern einer gebietsbezogenen Zustandserfassung unterzogen, welche auf Bundesempfehlungen und Landesvorgaben zur Bewertung des Erhaltungszustandes basiert. Die gebietsspezifische Zustands­erfassung wird gängigerweise in Managementplänen dokumentiert. Der Beitrag untersucht die offiziellen Erfassungsleitlinien bzw. -vorgaben des Bundes und von fünf Bundesländern sowie deren Anwendung in acht Managementplänen. Um die Verwendung von ökologischen Bewertungskriterien für in Deutschland großräumig verbreitete und europaweit schützenswerte Buchenwälder auf verschiedenen Ebenen zu analysieren, wurden FFH-Gebiete ausgewählt, die einen nennenswerten Anteil an Buchenwald-Lebensräumen aufwiesen.

Es zeigt sich, dass die Bundesempfehlungen für die Lebensraumtypen der Buchenwälder in den Bundesländern operationalisiert und teilweise erweitert, modifiziert oder reduziert werden. Die Landesvorgaben werden weitestgehend in den Managementplänen berücksichtigt, wobei die Qualität der Darstellung des Erhaltungszustandes der Buchenwälder in den Managementplänen hinsichtlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Intersubjektivität, Vollständigkeit und Strukturkonsistenz deutlich variiert.

Evaluation Criteria for the Conservation Status of Beech Forests – Comparison of different Federal States and implementation in management plans

The conservation status of Natura 2000 sites in Germany is being evaluated at the local level. The analysis bases on official recommendations issued by a joint federal working group, and refers to guidelines and manuals issued by the respective Laender authorities. The inventories are mostly being documented in management plans.

The paper investigates the official guidelines and requirements for the inventory, both on the federal level and on the level of five Laender, as well as their application in eight management plans. The anlysis focussed on Natura 2000 sites with a large proportion of beech forest habitats.

General federal requirements for the natural habitat types have been operationalised and partially expanded, modified or reduced by the Laender. The regional standards are largely being considered in the management plans, whilst the quality of the beech forest evaluation in the investigated management plans shows wide variations in terms of transparency, traceability, objectivity, completeness, and structural consistency.

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1 Hintergrund der Natura-2000-Zustandserfassung

Mit Inkrafttreten der FFH-Richtlinie (92/ 43/EWG) haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand (mindestens Wertstufe B) der geschützten Lebensraumtypen und Arten zu bewahren oder wiederherzustellen.

Die Zustandserfassung von Lebensraumtypen im Bundesgebiet erfolgt hinsichtlich der laufenden Überwachung nach Art. 11 und der FFH-Berichtspflicht nach Art. 17 im Rahmen eines Stichproben-Monitorings nach bundesweit einheitlichen Kriterien (PAN & ILÖK 2009). Die Zustandserfassung ist aber zugleich ein wichtiger Teil des Managements von Natura-2000-Gebieten nach Art. 6 der FFH-Richtlinie, da nur so konkrete Maßnahmen zum Erhalt oder zur Zustandsverbesserung entwickelt werden können (Cantarello & Newton 2008).

Die Ergebnisse der gebietsbezogenen Kartierung und Bewertung des Erhaltungszustandes von Natura-2000-Gebieten werden gängigerweise in Managementplänen (MP) dokumentiert (vgl. Ellwanger et al. 2006, Mayr 2009, Rückriem & Roscher 1999). Wichtige Elemente von MP sind die Gebietsbeschreibung, Erfassung, Darstellung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter und die gebietsbezogene Maßnahmenplanung (BUND & NABU 2008, Ellwanger et al. 2006), wobei wir uns in unserer Analyse auf die drei Elemente Erfassung, Darstellung und Bewertung des Erhaltungszustandes begrenzen.

Deutschland hat Anteile an drei biogeographischen Regionen (20% atlantisch, 79% kontinental und 1% alpin) und entwickelte wegen der Vegetationsvielfalt und der Landeshoheit für die Erstellung der Managementpläne regionale Anpassungen der Kartier- und Bewertungsvorgaben (Rückriem & Roscher 1999). Dabei wurden auf Länderebene Vorgaben für die Bewertung des Erhaltungszustandes entwickelt, deren gemeinsame Basis die erlassene Bewertungsempfehlung der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) (BfN 2001) und für Waldlebensraumtypen die der LANA & Forstchefkonferenz FCK (Burkhardt et al. 2004, siehe Textkasten 1) ist. Die bundesweiten Bewertungsschemata sind Rahmenempfehlungen für die gebietsspezifische Erfassung von Lebensraumtypen (LRT) ohne Verpflichtung zur Übernahme durch die Länder. Die Länder hingegen haben mit ihren Anweisungen zur Kartierung und Bewertung von LRT Vorgaben herausgegeben, die teilweise verwaltungsinterne Verbindlichkeit haben (vgl. z.B. LfULG 2009, LWF 2004). Die entstandene Vielfalt an länderspezifischen Bewertungsvorgaben mündet ihrerseits in eine Vielzahl von Bewertungsansätzen in den Managementplänen.

Wir haben die offiziellen Bewertungsempfehlungen des Bundes und von fünf Bundesländern sowie deren Anwendung in acht Managementplänen, die einen nennenswerten Anteil an Buchenwald-Lebensraum aufwiesen, analysiert. Unser Fokus auf Buchenwälder entstand durch die benötigte Verfügbarkeit von Managementplänen eines Lebensraumtyps in mehreren Bundesländern (= großräumige Verbreitung der Buchenwälder in Deutschland), und vor allem erschien es uns wichtig zu analysieren, wie die globale Verantwortung Deutschlands für den Erhalt von Buchenwald-Lebensräumen (Winter et al. 2005) im Natura-2000-System umgesetzt wird. Zwei Hauptfragen standen bei unserer Analyse im Vordergrund:

1. Welche ökologischen Kriterien werden verwendet, um den Erhaltungszustand der Buchenwälder in den Rahmenvorgaben und den Managementplänen abzubilden?

2. Wie werden die durch die Länder vorgegebenen Kriterien in den Managementplänen zur Bewertung des Erhaltungszustandes der Buchenwald-LRT verwendet?

2 Verwendete Grundlagen

Die analysierten Natura-2000-Bewertungsempfehlungen und Landesvorgaben sind im Textkasten 1 auf Seite 107 aufgelistet.

Die acht Managementpläne (Tab. 1) wurden nach folgenden Kriterien ausgesucht:

a) der Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwälder (LRT-Nummer 9110) und/oder Waldmeister-Buchenwälder (LRT-Nummer 9130) (im Folgenden gemeinsam als Buchenwald-LRT bezeichnet) nehmen einen erheblichen Teil des Natura-2000-Gebietes ein,

b) die Natura-2000-Gebiete liegen in verschiedenen Bundesländern,

c) der Managementplan (MP) ist leicht zugänglich (z.B. per Internet).

3 Verwendete Begrifflichkeit und Vorgehensweise

Für unsere Analyse haben wir eine einheitliche Begriffshierarchie gewählt, um die verschiedenen Ebenen der Bewertung zwischen Bund und Bundesländern sowie zwischen den Bundesländern vergleichen zu können. Den von der LANA & FCK (Burkhardt et al. 2004) verwendeten Begriff „Kriterium“ (Tab. 2) haben wir erweitert, so dass wir in unseren Vergleich die Begriffshierarchie Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium einheitlich verwenden. Der Erhaltungszustand wird somit in die drei Hauptkriterien HK 1) lebensraumtypische Habitatstrukturen, HK 2) lebensraumtypisches Arteninventar und HK 3) Beeinträchtigungen eingeteilt. Für diese Hauptkriterien findet wiederum eine Aufteilung in Kriterien statt. Einige der Kriterien werden von den Ländern weiter in Unterkriterien unterteilt.

Im ersten Abschnitt des Ergebnisteils wird dargestellt, welche Kriterien die Bundesländer in den Bewertungsvorgaben ausgewählt haben und in welcher Weise diese Kriterien verwendet werden. Der zweite Abschnitt der Ergebnisse beschäftigt sich mit der Thematik, wie in den untersuchten MP die Analyse des Erhaltungszustandes des Buchen-LRT umgesetzt wurde. Wichtige Qualitätsmerkmale wie 1) die qualitative Beurteilung der Beschreibung des Erhaltungszustandes und 2) die getrennte Bewertung aller Kriterien wurden für die Analyse ausgewählt, da sie großen Einfluss auf die Plausibilität und Transparenz der Bewertung haben, und dienten als Grundlage für einen zusammenfassenden, ebenfalls wertenden Vergleich der Erfassung und Bewertung des Buchenwald-LRT in den ausgewählten MP. Für unsere eigene Qualitätsbeurteilung haben wir folgende Qualitätsstufen vergeben: „0“ (keine/mangelhafte Umsetzung), „1“ (in akzeptabler Weise umgesetzt) und „2“ (gute Umsetzung), wobei auch eine Abstufung in 0,5-Schritten möglich war. Jede Nicht-Erfüllung eines Qualitätsmerkmals, wie zum Beispiel fehlende notwendige Erläuterungen, führte zu einer Abstufung in der Beurteilung. Abschließend wurde für jeden MP ein gewichteter Mittelwert der Qualitätseinschätzung berechnet, wobei die Qualitätsmerkmale 1) „Kriterien als metrische Werte angegeben“ sowie 2) „Kriterienbewertung transparent beschrieben“ aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit der Bewertung des Lebensraumes doppelt gewichtet wurden (Tab. 4). Das (Nicht-)Übereinstimmen mit der Landesvorgabe wurde ebenfalls bewertet, ist jedoch nicht in die zusammenfassende Beurteilung der MP integriert worden, da die MP teilweise älter als die aktuellen Vorgaben waren (Tab. 1).

4 Ergebnisse

4.1 Ökologische Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes

Die bundesweiten Bewertungsmatrizen von LANA & FCK (Burkhardt et al. 2004) sowie von PAN & ILÖK (2009, Textkasten 1) sind für Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder identisch. Im Vergleich der Ländervorgaben mit den Bundesempfehlungen beziehen wir uns vornehmlich auf den Bewertungsrahmen aus dem Jahr 2004, da dieser bei der Entwicklung der Ländervorgaben gültig war. Die Länder haben diese Bewertungsempfehlung in ihren Landesvorgaben überwiegend integriert (Tab. 3), zum Teil aber auch erweitert, modifiziert oder reduziert:

1. Erweiterung: Die Empfehlung auf Bundesebene, dass der Anteil der lebensraumtypischen Gehölzarten berichtet werden soll, wurde in den untersuchten Landesvorgaben mindestens um die Nennung der Baumarten konkretisiert. Ferner behandelt Bayern das Baumarteninventar sowohl im Hauptkriterium (HK) 1 „lebensraumtypische Habitatstrukturen“ als auch im HK 2 „lebensraumtypisches Arteninventar“, so dass die Gehölzartenzusammensetzung doppelt bewertet wird. Bayern spezifiziert die Bundesempfehlung noch weiter, indem die Bewertung der Baumartenzusammensetzung beim HK 1 in verschiedenen Klassen (Haupt-, Neben-, Pionier- und gesellschaftsfremde Baumarten) erfolgen soll. Daneben wird im HK 2 das Vorhandensein aller gesellschaftstypischen Baumarten und somit die Vollständigkeit des Baumarteninventars abgeprüft. Eingepasst in den Rahmen der Bundesempfehlungen entwickelte Bayern damit ein Kriterium, mit dem es die herausragende Rolle und Bedeutung der Bäume in Wald-Lebensräumen zum Ausdruck bringt. Sachsen führte zum HK 2 „lebensraumtypisches Arteninventar“ ebenfalls ein neues Kriterium ein, bei dem die Mindestdeckung der typischen Krautschicht erfasst wird. Schließlich wird auch in der Bundesempfehlung aus dem Jahr 2009 sowie in vier von fünf Ländervorgaben der HK 3 „Beeinträchtigungen“ konkretisiert und durch eine Vielzahl spezifischer Kriterien erweitert.

2. Modifizierung: In Mecklenburg-Vorpommern wird die Empfehlung, die Anzahl von Waldentwicklungsphasen zu berichten, umgewandelt in die Kriterien „Mindestflächenanteil Reifephase mit einem Schlussgrad des Oberstandes von mindestens 0,4“ und „Mindestflächenanteil der Überlappungsphase bei Schlussgrad des Ober- und Unterstandes von mindestens 0,4 und Höhe des Unterstandes von mindestens 5 m“. Eine weitere Modifizierung stellt die teilweise Übertragung der nominalen Bewertungsklassifikationen der Bundes- in metrische der Ländervorgaben dar. Ein Beispiel hierfür ist die Bewertung der Krautschicht. Gemäß der Bundesempfehlung entspricht das Kriterium „Krautschicht“ einer guten Ausprägung, wenn die lebensraumtypische Artenkombination in der Krautschicht nur gering verändert ist. Diese Bewertungsvorgabe wird in Sachsen-Anhalt präzisiert, indem das Vorhandensein einer bestimmten Anzahl an charakteristischen Arten, welche in der entsprechenden Bewertungsvorgabe auch benannt sind, bewertet wird. So schreibt Sachsen-Anhalt vor, dass für eine Einstufung als guter Erhaltungszustand im Falle der Hainsimsen-Buchenwälder mindestens sechs und bezüglich der Waldmeister-Buchenwälder mindestens zehn charakteristische Arten vorkommen müssen. Grundsätzlich ist die Intensität der Anforderungen der Bundesländer hinsichtlich der verschiedenen Kriterien, beispielsweise die Höhe der Schwellenwerte, sehr variabel.

3. Reduzierung: Die Bundesempfehlung wird z.B. in Baden-Württemberg hinsichtlich der Beschreibung der Beeinträchtigungen der Lebensräume deutlich reduziert, indem das Land keine konkreten Vorgaben für die Erfassung und Beschreibung der Beeinträchtigungen macht, sondern ein individuelles, damit aber auch subjektives, weniger nachvollziehbares Vorgehen vorschreibt.

Im Vergleich aller Vorgaben weisen diejenigen Bayerns und Sachsen-Anhalts im Hinblick auf die Bewertung der Habitatstrukturen die präzisesten Anforderungen auf. Sachsen hält sich in diesem Hauptkriterium am engsten an die bundesweiten Empfehlungen. Das Arteninventar wird in allen Ländervorgaben differenzierter untersucht, als es die bundesweite Empfehlung aus dem Jahr 2004 vorsieht. Allerdings schreibt die aktuelle Bundesempfehlung aus dem Jahr 2009 vor, dass, sobald die Abstimmung zwischen FFH-Monitoring und BWI3 abgeschlossen ist, die in diesem Rahmen erstellte bundesweit einheitliche Datenbank als Referenz für die lebensraumtypischen Gehölzarten genutzt werden soll. Dann ist auf dieser Grundlage zwischen Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten im Zuge einer metrischen Bewertungsklassifikation zu unterscheiden. Bayern und Sachsen fordern eine vergleichsweise gründliche Bewertung des Arteninventars in den MP. Nur Baden-Württemberg behandelt das Arteninventar im Vergleich der Ländervorgaben oberflächlicher und stellt geringere Anforderungen.

Die Beeinträchtigungen werden von der Bundes- zur Landesvorgabe in den fünf untersuchten Bundesländern heterogen implementiert. Die Länder haben hier eine Fülle an spezifischen Kriterien aufgestellt, die jedoch in dieser Arbeit im Sinne der Vergleichbarkeit in sieben Bereiche eingeteilt wurden (Tab. 3). Die sächsische Vorgabe ist hinsichtlich der Beeinträchtigungen am differenziertesten.

4.2 Verwendung und Bewertung der ökologischen Kriterien in den Managementplänen

Der folgende Vergleich der Landesbewertungsvorgaben (Tab. 3 und 4) mit der Umsetzung in den MP umfasst jeweils ein oder zwei Beispiele der drei Hauptkriterien und einen Vergleich der Bewertungsmatrizen (Tab. 4):

Erstes Hauptkriterium: Lebensraumtypische Strukturen – Kriterium Waldentwicklungsphasen

In den meisten der untersuchten MP werden die Waldentwicklungsphasen (WEP) verständlich und nachvollziehbar beschrieben und bewertet, wenngleich die verwendeten Definitionen der WEP weit voneinander abweichen (siehe Diskussion). Insbesondere in den bayerischen MP finden sich ausführliche Beschreibungen der WEP, und die Anteile der verschiedenen WEP werden anhand von Graphiken veranschaulicht. Der MP Borntal aus Sachsen-Anhalt befasst sich hingegen insgesamt wenig mit der Präsentation der verschiedenen Kriterien, und die WEP-Ausstattung der Buchenwälder wird gar nicht erwähnt. Der Mindestflächenanteil der Reifephase wird ebenfalls nicht berücksichtigt, obwohl dieser in der Bewertungsvorgabe aufgeführt ist. Im MP Schlemminer Wälder aus Mecklenburg-Vorpommern wird die WEP-Ausstattung der Buchenwälder ebenfalls nicht beschrieben. Allerdings wird die Ausprägung des Unterkriteriums „Mindestflächenanteil der Reifephase“ in der Bewertungsmatrix aufgeführt. Die Unterkriterien „Schlussgrad des Oberstandes“ und „räumliche Verteilung der Nutzung in der Verjüngungsphase“ werden, obwohl die zum damaligen Zeitpunkt gültige Landesbewertungsvorgabe dies vorsieht, nicht verwendet.

Zweites Hauptkriterium: Lebensraumtypisches Arteninventar – Kriterien Krautschicht und Gehölzarten

In den MP Schlemminer Wälder aus Mecklenburg-Vorpommern sowie Albtrauf aus Bayern wird das Artenvorkommen der Krautschicht weder beschrieben noch bewertet, obwohl dies beispielsweise in Bayern auf Landesebene vorgegeben ist. Im sachsen-anhaltinischen MP Borntal werden die häufigsten Arten hingegen detailliert aufgezählt und weitergehende Angaben, wie die Indikation von Arten für bestimmte Boden-pH-Werte, erwähnt. Ein Übereinstimmen des Vorgehens mit der aktuellen Bewertungsvorgabe ist jedoch nicht erkennbar. In der Korrektur des MP Hienheimer Wald und im MP Bayerischer Wald werden die vorkommenden Arten der Krautschicht und die Anzahl an Leitarten zwar erwähnt, jedoch wird nicht erläutert, welche der Arten als Leitarten bewertet wurden. Im digitalen Anhang „Ausführliche Bewertung des Erhaltungszustands“ des MP Bayerischer Wald sind die Referenztabellen mit den vorkommenden Leitarten dargestellt, ein Verweis auf diesen Anhang im MP-Text ist jedoch nicht vorhanden. Im MP Rohrhardsberg werden sechs häufige Arten genannt. Mit der Aussage, dass „landesweit kennzeichnende Arten der Bodenvegetation des LRT 9110 nahezu vollständig vertreten (90%)“ sind, wird ein quantitativer Wert geboten und darüber hinaus immerhin derselbe Wortlaut wie in der Bewertungsvorgabe verwendet. Im Vergleich der zwei sächsischen MP ist der MP Mittelgebirgslandschaft ausführlicher und entspricht stärker den Vorgaben als der MP Hemmschuh. Die lebensraumtypische Artenausstattung wird insgesamt in den verschiedenen Ländern wie in den MP sehr unterschiedlich herausgearbeitet und bewertet.

In den meisten MP wird die Baum­artenzusammensetzung ausführlich und den Vorgaben entsprechend beschrieben. Der MP Bayerischer Wald gibt darüber hinaus Entwicklungsprognosen für einzelne Gehölzarten ab. Im sachsen-anhaltinischen MP Borntal hingegen werden die vorkommenden Gehölzarten zwar aufgezählt, es wird jedoch weder der Anteil der Rotbuche genannt noch auf gesellschaftsfremde Baumarten eingegangen. Der sächsische MP Hemmschuh befasst sich kaum mit der Gehölzartenzusammensetzung der Buchenwälder. Obwohl für Haupt- und Nebenbaumarten in der Landesbewertungsvorgabe Schwellenwerte angegeben werden, werden die Baumarten und ihre Anteile nicht genannt. Der MP Rohrhardsberg ist der einzige, der das Kriterium „gesellschaftsfremde Baumarten“ aus seiner Bewertungsvorgabe übernimmt. Es werden die Anteile der vorhandenen Baumarten angegeben; dabei kann allein bemängelt werden, dass nicht die Summe aller lebensraumtypischer Gehölzarten genannt wird, sondern diese vom Leser selbst errechnet werden muss (Tab. 4). Im MP Albtrauf wird die Baum­artenzusammensetzung nicht unter dem Hauptkriterium HK 2 „lebensraumtypisches Arteninventar“ bewertet, sondern allein unter dem HK 1 „lebensraumtypische Habitatstrukturen“. Dort wird das Baumarteninventar allerdings sehr ausführlich behandelt, indem die Anteile aller Baumarten sowie die Summe aller Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten benannt und somit den Bewertungsvorgaben in hohem Maße entsprochen werden.

Drittes Hauptkriterium: Beeinträchtigungen

In den MP, Ausnahme Schlemminer Wälder, werden im Rahmen des Hauptkriteriums „Beeinträchtigungen“ keine einzelnen Kriterien bewertet. Der MP Schlemminer Wälder gibt für die Kriterien Fahrspuren (ha), Bodenbearbeitung (ha), Schäden an Waldvegetation (%) und Auftreten von Störzeigern (%) Werte und Bewertungen an. In den übrigen MP wird allein das Hauptkriterium summarisch bewertet dargestellt. Im MP Borntal werden nur Neophyten-Dominanzen erwähnt, jedoch nicht als Beeinträchtigung angeführt. Ob weitere Beeinträchtigungsarten bei der Bewertung berücksichtigt werden, ist nicht erkennbar. Die Flächen werden zum Teil mit der Wertstufe B, guter Erhaltungszustand bewertet, was bedeutet, dass zumindest kleinere Beeinträchtigungen vorhanden sein müssen. Im MP Rohrhardsberg aus Baden-Württemberg wird der Verbiss als einzige Beeinträchtigung genannt. Im MP Hemmschuh werden die Beeinträchtigungen (Straßenverkehr, Tourismus, Schneebruch, Verbiss und Schäle) und ihre Auswirkungen relativ eingehend und teilweise sogar flächengenau erläutert. Auch die Bewertung der Beeinträchtigungen erfolgt flächengenau, jedoch nicht aufgeteilt nach einzelnen Kriterien, sondern nur summarisch für das gesamte Hauptkriterium. Im MP Bayerischer Wald werden die vorhandenen „Gefährdungen und Beeinträchtigungen“ ausführlich beschrieben. Hierbei werden hauptsächlich die Gefährdungen verschiedener Baumarten durch biotische und abiotische Einwirkungen detailliert benannt. Im Großteil der MP (Ausnahme Mittelgebirgslandschaft) wird die forstliche Bewirtschaftung im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen angesprochen.

Bewertungsmatrizen in den Managementplänen (Übersicht Tab. 4)

In sechs von den acht untersuchten MP werden bei der Ermittlung des Erhaltungszustandes nicht nur die Hauptkriterien (HK) bewertet, sondern die Bewertung wird für die HK 1 „lebensraumtypische Habitatstrukturen“ und HK 2 „lebensraumtypisches Arteninventar“ mindestens teilweise in einzelne Kriterien aufgeteilt. Im MP Albtrauf werden nur für HK 1 Bewertungen von einzelnen Kriterien geboten. Im MP Borntal werden lediglich die Bewertungen der drei Hauptkriterien dargestellt.

In den MP Albtrauf und Hienheimer Wald erfolgt die Bewertung des Erhaltungszustandes nur für das gesamte Vorkommen des Buchenwald-LRT. Eine Bewertung von Teilflächen findet im MP Rohrhardsberg ebenfalls nicht statt, was mit dem im Natura-2000-Gebiet qualitativ sehr homogen vorkommenden LRT begründet wird. Die übrigen MP bewerten den LRT auf der Ebene von Teilflächen oder zumindest Bewertungsgruppen.

Alle MP nennen das Ergebnis der Bewertung des Erhaltungszustandes auf der gesamten LRT-Fläche. Eine Bewertung der drei einzelnen Hauptkriterien für den gesamten LRT wird in fünf der acht untersuchten MP (Ausnahmen MP Schlemminer Wälder, Hemmschuh und Mittelgebirgslandschaft) angegeben.

4.3 Gesamtbeurteilung der Qualität der ökologischen Analyse des Buchenwald-LRT und seines Erhaltungszustandes in den Managementplänen

Unsere Beurteilung der MP hinsichtlich der Erfassung und Bewertung des Buchenwald-LRT anhand von sieben Qualitätsmerkmalen (Tab. 4) bescheinigt dem MP Bayerischer Wald und dem baden-württembergischen MP Rohardsberg eine hohe Qualität. In diesen beiden, aber auch in den MP Albtrauf, Hienheimer Wald und Mittelgebirgslandschaft, die in dieser Hinsicht ebenfalls eine recht hohe Qualität aufweisen, erfolgt eine ausführliche analytische Darstellung des Buchenwald-LRT. Die größten Schwachpunkte in allen untersuchten MP liegen in der mangelnden Transparenz der Bewertung, so dass die Bewertung des Erhaltungszustandes im MP nicht oder nur teilweise nachvollziehbar ist (Tab. 4). Zudem stimmt die Verfahrensweise innerhalb der MP häufiger nicht genau mit den jeweiligen Landesvorgaben überein (Beispiele siehe Abschnitt 4.2).

5 Diskussion

Aktuelle Entwicklung hinsichtlich der deutschen Umsetzung von Berichtspflicht und Monitoring

Die Neuregelung, die Berichtspflicht und das obligatorische Monitoring über Stichproben-Zustandserfassungen abzuwickeln (PAN & ILÖK 2009), mindert den Bedarf nach flächendeckender Erfassung des Erhaltungszustandes und letztendlich die Bedeutung von Managementplänen. Zwar wird das neue Konzept die Effizienz und Praktikabilität des Monitoring verbessern und zu Kosteneinsparungen führen, die für das Management benötigte Datengrundlage könnte aber deutlich verringert werden.

Der deutsche Bewertungsrahmen

Wie die Informationen zum Erhaltungszustand der FFH-Gebiete für die Managementplanung erhoben werden sollen, wurde auf europäischer Ebene nicht festgelegt (EC 2000). Das Set an Kriterien, das in Deutschland benutzt wird, findet sich aber auch in anderen Fachkartierungen und Inventuren. Als Beispiel kann die Waldbiotopkartierung genannt werden (AK Forstliche Landespflege 1996). Die Kartierung und Bewertung erfolgt anhand der drei Hauptkriterien „Naturnähe“, „Vielfalt/Diversität“ und „Seltenheit (Gefährdung)“. Viele Elemente dieser Hauptkriterien, wie „Naturnähe der Vegeta­tionszusammensetzung“, „Mischungsform der Baumarten“ oder „Totholz“ stimmen mit der Bundesempfehlung für Buchen-LRT überein.

Auch in vielen europäischen Forstinventuren werden die Kriterien des Hauptkriteriums „lebensraumtypische Strukturen“ und verschiedene Kriterien der anderen beiden Hauptkriterien erfasst (Chirici et al. 2011, Winter et al. 2008). Cantarello & Newton (2008) beschäftigen sich mit der Identifikation kosteneffektiver Indikatoren für die Bewertung des Erhaltungszustandes auf Natura-2000-Gebietsebene. Sie kommen zu dem Schluss, dass sich hierfür viele Indikatoren, die in der Fachliteratur zur Bewertung des nachhaltigen Forstmanagements oder der Biodiversität in Wäldern empfohlen werden, eignen. Das dort vorgestellte Indikatoren-Set (u.a. durchschnittliche Höhe, Durchmesser, Anzahl, Grundfläche [m2/ha] und Diversität des Baumbestandes; Maß der Verjüngung) weicht von der bundesweiten Empfehlung jedoch deutlich ab.

Die Auswahl der Kriterien, um das gesamte Spektrum des Erhaltungszustandes zu prüfen, ist nach wie vor Gegenstand von Diskussionen. Grundsätzlich sollte dem Auswahlverfahren ein umfassender wissenschaftlich-ökologischer Kenntnisstand darüber zugrunde liegen, wie die Struktur- und Artenzusammensetzung des Waldes mit der Bereitstellung geeigneter Habitate für einzelne Arten im Zusammenhang stehen (Cantarello & Newton 2008).

Es gibt einige grundlegende Anforderungen an ökologische Erfassungen und Bewertungen, anhand derer auch die Qualität der Bewertungsvorgaben und der MP analysiert werden kann. Jessel & Tobias (2002) nennen Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Grundsätze. Die Analyse und Bewertung in den MP soll formal klar und verständlich dargestellt werden und inhaltlich begründet sein. Ein Aspekt von Nachvollziehbarkeit ist die Plausibilität, die dann gegeben ist, wenn „sich die Ausprägungen der Wertträger und der an sie angelegten Wertmaßstäbe so entsprechen, dass sich im Hinblick auf den Bewertungszweck brauchbare Werturteile ergeben“ (Jessel & Tobias 2002, S. 152). Somit ist hiermit grundsätzlich eine inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Kriterien und der Schwellenwerte gefordert. Eine zentrale Anforderung ist die Reproduzierbarkeit der Bewertung. Bei Wiederholung der Bewertung unter denselben Rahmenbedingung müssen wieder dieselben Ergebnisse erzielt werden (Plachter et al. 2002). Grundlage für die Reproduzierbarkeit ist die Objektivität (vgl. ebd.) oder Intersubjektivität (vgl. Fürst & Scholles 2001) der Bewertung. Die Bewertung muss objektiv durchführbar sein, das bedeutet, dass sie vom Bearbeiter unabhängig möglich sein muss (Plachter et al. 2002). Schließlich ist auch die Strukturkonsistenz eine wichtige Anforderung, wodurch gewährleistet ist, dass die Bewertung einheitlich, geschlossen und lückenlos ist (Fürst & Scholles 2001).

Die aufgeführten grundliegenden Aspekte für die Erstellung von MP führen zu den folgenden sieben Verbesserungsvorschlägen:

Verbesserungsmöglichkeiten der Natura-2000 Bewertungsvorgaben für Buchenwald-LRT und deren Darstellung in MP

1. Höhere Transparenz

Eine deutliche Kritik an allen Bewertungsvorgaben ist, dass nicht erkennbar ist, ob die jeweils ausgewählten Schwellenwerte fachlich fundiert sind. Es wird in keiner der untersuchten Vorgaben – abgesehen von Kleinstrukturen in Bayern – aufgezeigt, ob und inwiefern sich die Auswahl der Kriterien oder Schwellenwerte auf aktuelle Fachliteratur stützt. Ein wissensbasierter Ansatz würde sich nicht nur positiv auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bewertungsvorgaben auswirken, sondern vor allem auch den ökologischen Zustand des Buchenwald-Lebensraumes verlässlicher (wissenschaftlich abgesicherter) aufzeigen. Zudem könnten neue ökologisch-wissenschaftliche Erkenntnisse leichter berücksichtigt werden.

2. Detailreichtum (genaues Erklären)

Die Ausführungen zum Erhaltungszustand stellen einen wichtigen Bestandteil des MP dar. So schreibt beispielsweise das LfU BW (2003) vor, dass die Bewertungen durch textliche Ausführungen begründet werden müssen. In der vorliegenden Arbeit wird angenommen, dass die Bewertung des Erhaltungszustandes von den zuständigen Stellen detailliert und gewissenhaft ausgeführt wurde. Daher werden nicht die Methodik, Ergebnisse oder Qualität der Bewertung, sondern allein die Darstellung der Bewertung in den MP, welche mitunter nicht ausreichend ausführlich oder transparent ist, kritisiert. Um eine höhere Genauigkeit und Transparenz zu erzielen, sollten daher generell alle Kriterien für jeden LRT einzeln und ihre Ausprägungen anhand der Werte nachvollziehbar dargestellt werden. Darüber hinaus ist die Verfahrensweise bei der Bewertung in den MP sehr unterschiedlich. Wenn der LRT groß ist, sollte die Bewertung als Kompromisslösung zumindest in einige Flächengruppen (Bewertungseinheiten) aufgeteilt werden, um die Ermittlung des Erhaltungszustandes aussagekräftiger zu machen und die Managementplanung flächenscharf zu ermöglichen. Zusätzlich muss aber auch die Aggregation zu einer Bewertung für die gesamte LRT-Fläche dargelegt werden.

Die Bewertung sollte zudem auf den verschiedenen Kriterienebenen (Tab. 2) unterteilt erfolgen. Das bedeutet, dass nicht nur die Gesamtbewertung, sondern auch die Einzelbewertungen der Hauptkriterien, Kriterien sowie der verwendeten Unterkriterien aufgezeigt werden sollte. Zur besseren Gewichtung und Zusammenführung der Kriterien lassen sich im Rahmen dieser Arbeit keine detaillierten Vorschläge machen.

Durch eine differenzierte, transparente Bewertung werden die Teilberichte vergleichbarer, wodurch das Sammeln der Daten erleichtert wird und Bearbeitereffekte verringert werden. Ein weiteres Argument für eine exakte, möglichst auf metrischen Daten basierende Darstellung und Bewertung ist die Tatsache, dass die Bewertungsvorgaben der Länder laufend überarbeitet werden, zum Beispiel Schwellenwerte verändert werden. Wer sich ein Bild über den Erhaltungszustand des LRT im MP machen will, braucht, wenn außer der Bewertung des LRT keine weiteren Informationen gegeben sind, die zu der Zeit der Erstellung des MP geltenden Bewertungsvorgaben, um die Bewertungen der Kriterien in klare, verständliche Fakten zu übersetzen.

3. Quantitative Schwellenwerte verwenden

Eine Bewertung anhand textlicher Beschreibungen, das heißt anhand nominaler Vorgaben, kann nicht gewährleisten, dass jeder Kartierer die beschriebenen Ausprägungen gleich interpretiert. Metrische Vorgaben haben eine bessere Intersubjektivität als nominale Vorgaben, sodass ökologische Veränderungen der Lebensraumtypen anhand von metrischen Vorgaben besser erkannt werden könnten. Daher sollten verstärkt quantitative Schwellenwerte verwendet werden.

4. Harmonisierung der Kriterien

Während die Struktur-Kriterien zum HK 1 noch eine relativ hohe Übereinstimmung in den Bewertungsvorgaben wie in den MP aufweisen, sind die Kriterien zum HK 2 „lebensraumtypisches Arteninventar“ und vor allem zu HK 3 „Beeinträchtigungen“ zunehmend heterogen. Die Vorgaben der Länder für die Buchen-LRT sind hinsichtlich des HK 3 überwiegend ausführlicher als die bundesweite Bewertungsvorgabe, was als Präzisierung einer Rahmenvorgabe durchaus Sinn macht. Von allen Ländern werden unter Anderem verschiedene direkte menschliche Einwirkungen genannt. Allgemein ist es überaus plausibel, auch die Intensität direkter menschlicher Einwirkungen zu bewerten. Zum Beispiel wird das Arteninventar von Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern durch starke forstliche Eingriffe deutlich verändert (Härdtle 1995, zitiert in Fartmann et al. 2001).

In Baden-Württemberg werden die möglichen Beeinträchtigungen allerdings nicht vordefiniert. Stattdessen werden alle aktuell wirkenden Beeinträchtigungen dokumentiert und nach gutachterlichem Ermessen bewertet. Dies ermöglicht eine flexiblere Bewertung der Beeinträchtigungen, da diese nicht in das starre Konstrukt definierter Vorgaben eingepasst werden müssen. Allerdings fehlt es dieser Methode stark an Intersubjektivität und Reproduzierbarkeit.

Genauso wie die Wahl der Kriterien sollten die Definitionen und Erfassungsmethoden der (Unter-)Kriterien einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden. So ist, als nur ein Beispiel für die meisten (Unter-)Kriterien, die Definition und Verwendung des Begriffs Waldentwicklungsphase (WEP) außerordentlich heterogen. Während die Bundesempfehlung die Länder auffordert, die WEP über die Dimensionen der Bäume (Durchmesser und Höhe) im Bestand zu definieren, werden die WEP in Bayern beispielsweise über den Vorratsauf- und -abbau des Bestandes und in Baden-Württemberg über das Bestandesalter abgeleitet. Bei der vorhandenen Definitionsvielfalt ist weder vollständig gewährleistet, dass die gleiche WEP-Anzahl (derzeit 3-7) noch die gleichen Alters- oder Strukturspannen bei der Beurteilung der LRT Buchenwaldbewertung zugrundegelegt werden, sodass derselbe Wald den verschiedenen Landesvorgaben folgend hinsichtlich seines Erhaltungszustandes sehr heterogen bewertet würde und auch in unterschiedlichen Managementmaßnahmen münden würde.

5. Harmonisierung der Bewertungsstrenge

Die Länder stellen sehr unterschiedliche Anforderungen bezüglich der verschiedenen Kriterien. Grundsätzlich gilt, dass die Vorgaben des guten Erhaltungszustandes umso leichter erreicht werden können, je niedriger die Anforderungen liegen. Bei niedrigen Anforderungen können also umso mehr Flächen das Prädikat „guter Erhaltungszustand“ erhalten. Wenn auf denselben Flächen Bewertungsvorgaben mit höheren Anforderungen herangezogen werden würden, würde die Bewertung auch dementsprechend verändert ausfallen. Dies ist insofern relevant, da zentrales Ziel der FFH-Richtlinie ist, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen (Art. 2). Ein ungünstiger Erhaltungszustand und vor allem der damit verbundene direkte Handlungsbedarf bleiben bei niedrigen Schwellenwerten unentdeckt. Ob die für die Bewertung des Erhaltungszustandes vorgegebenen Schwellenwerte sinnvoll sind, wurde zudem bisher nicht hinreichend wissenschaftlich analysiert. Beispielsweise, der Vergleich der Bewertungsvorgaben und Definitionen des Kriteriums „Totholz“ (Tab. 5) mit ökologisch sinnvollen Totholzmengen in Höhe von 30-50m³/ha (Müller & Bütler 2010), die mindestens notwendig sind, um ein relativ umfassendes Vorkommen von charakteristischen Buchenwaldarten zu ermöglichen, zeigt zweierlei sehr deutlich: 1) ein Vergleich zwischen Stückzahl und Totholzvolumen ist nicht direkt möglich und 2) die in m³ angegebenen Vorgaben Baden-Württembergs und Bayerns liegen selbst für einen hervorragenden Erhaltungszustandes weit unter den wissenschaftlich ermittelten Mindestwerten. Eine ökologische Überprüfung der Kriterien und ihrer Kartierschwellen ist also dringend angeraten (Müller-Kroehling 2009).

6. Übereinstimmende Implementierung von Bewertungsvorgaben und MP-Inhalt

Es konnten einige Fälle gefunden werden, bei denen es an Übereinstimmung der Bewertungsvorgabe mit dem MP-Inhalt mangelte. Die Verwendung und Bewertung der Kriterien sollte mit den Bewertungsvorgaben natürlich übereinstimmen. Und alle Kriterien müssen sich in den MP wiederfinden. Die MP sollten mindestens die Informationen umfassen, die in der Vorgabe verlangt werden. Zusätzlich sollte die Aggregierung der Wertstufen schlüssig dargestellt werden.

7. Kritische Überprüfung der Liste der verwendeten Kriterien

In der Bundesempfehlung von 2004 wird im HK 2 nur der Anteil lebensraumtypischer Baumarten angegeben, so dass das ausschließliche Vorkommen der Hauptbaumart Buche zu einer hervorragenden Ausprägung (Wertstufe A) führen kann. Damit wird jedoch keinesfalls die Vollständigkeit des Baumarteninventars berücksichtigt (Mosandl 1998, Müller-Kroehling 2009). Diesem Defizit wird in Bayern dadurch begegnet, dass bestimmte Anteile aller Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft zur Erreichung der Wertstufe A benötigt werden. Beim HK 3 „Beeinträchtigungen“ nennen die bundesweite Empfehlung aus dem Jahr 2004 sowie Mecklenburg-Vorpommern das Einwirken von Wild nicht explizit. Allerdings ist das Schalenwild ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Naturverjüngung in Buchenwäldern (Winkel et al. 2005 zitiert in BfN 2008, Boulanger et al. 2009). Daher wäre es plausibel, wenn zumindest die Schäden durch Wild in alle Bewertungsvorgaben aufgenommen würden. Die Streichung des Kriteriums Fauna in der aktuellen Bewertungsvorgabe für das Stichproben-Monitoring (PAN & ILÖK 2009) führt sicherlich zu einer deutlichen Minderung des Aufwandes, gleichzeitig wird jedoch auf die Indikation für die ausreichende Bereitstellung geeigneter Habitate für besondere Tierarten verzichtet.

Die beschriebenen sieben Punkte haben einen sehr großen Einfluss auf die Strukturkonsistenz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Managementpläne und somit insgesamt auf die Bewertung des Erhaltungszustandes der Buchenwälder. Für einen langfristigen Schutz des Lebensraumes der Buchenwälder wird 1) eine Erhöhung der ökologischen Relevanz der Analyse und Bewertung, 2) eine zwischen den Bundesländern harmonisierte Vorgehensweise bei der Erstellung von MP und damit 3) eine deutschlandweit ökologisch-interpretierbare Analyse des Erhaltungszustandes der Buchenwälder empfohlen.

Literatur

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Boulanger, V., Baltzinger, C., Said, S., Ballon, P., Picard, J.F., Dupouey, J.L. (2009): Ranking temperate woody species along a gradient of browsing by deer. For. Ecol. Manage. 258 (7), 1397-1406.

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