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25 Jahre Nationalpark Wattenmeer

Husum (WWF). „Nur ein halber Grund zum Feiern“ ist das 25-jährigen Bestehen des Nationalparks Wattenmeer in Schleswig-Holstein für die Naturschutzverbände NABU, Schutzstation Wattenmeer und WWF.

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In einer Presseerklärung bekannten sie sich zwar klar zum Nationalpark und seinen Erfolgen. Zu ihnen zähle der bessere Schutz der Salzwiesen, das Verbot der Jagd auf rastende Wasservögel sowie die Bestandserholung von Seehunden und Kegelrobben. Ein großer Erfolg sei auch die breite Zustimmung der Öffentlichkeit für den Schutz und die Anerkennung des Nationalparks als Weltnaturerbe, die 2009 gemeinsam mit dem niedersächsischen und dem niederländischen Wattenmeer erreicht wurde.

Die Verbände warnten angesichts zahlreicher Schutzprobleme im Nationalpark zugleich aber vor einem wachsenden Glaubwürdigkeitsproblem: „Die Nationalparkverwaltung wird bei vielen entscheidenden Fragen innerhalb des eigenen Nationalparks gar nicht beteiligt“, sagte Hans-Ulrich Rösner, Leiter des Wattenmeerbüros beim WWF. Ihr fehle zu oft der Rückhalt der Landesregierung zum Erreichen der Schutzziele. Es sei nach 25 Jahren Nationalpark nun wichtiger denn je, dass Schleswig-Holsteins Umweltministerin Juliane Rumpf den Vorrang der Natur im Nationalpark durchsetze.

Zu den lange bekannten Problemen zähle, dass schon kurz nach der Gründung mitten im Nationalpark die Ölförderung auf der Mittelplate begann. Sie sei seitdem nicht nur intensiviert worden, sondern jüngst wurde die Konzession um 30 Jahre verlängert, beklagte Johann Waller, Vorsitzender der Schutzstation Wattenmeer. Die freiwillige Vereinbarung mit der Fischerei, das Mausergebiet von 200000 Brandgänsen nahe der Elbmündung zur relevanten Zeit nicht zu befahren, werde durch einzelne uneinsichtige Fischer torpediert, sagte Hermann Schultz, Vorsitzender des NABU.

Ein zentrales Problem des Nationalparks sei weiter, dass die Unterwasserwelt kaum geschützt werde. Die Fischereibehörden umgingen die eigentlich notwendige Anwendung des europäischen Naturschutzrechts auf die Fischerei und opponierten gegen jede Regelung zugunsten des Naturschutzes. Immer wieder würden fischereiliche Eingriffe ohne Beteiligung der Nationalparkverwaltung genehmigt. Jüngstes Beispiel seien die Importe von Miesmuscheln aus anderen Ländern, mit denen weitere gebietsfremde und invasive Arten ins Watt eingeschleppt werden könnten.

Eine 1999 gesetzlich bestimmte Nullnutzungszone sei das einzige Gebiet des Nationalparks, in dem sich auch die Unterwassernatur erholen könnte. Dies bleibe eine der ganz wenigen Regelungen, die es für die Fischerei im Nationalpark gebe. Auch sie ist fast wirkungslos, denn dort angetroffene Fischkutter könnten meist nicht belangt werden, weil das Gebiet nicht in den von Bundesbehörden verantworteten Seekarten dargestellt wird. Bis heute gelang es auch nicht, so die Verbände weiter, die bereits 1999 veränderte Begrenzung des Nationalparks und seiner Schutzzonen in jene Befahrensregelung für Boote und Schiffe zu übernehmen, für die das Bundes­verkehrsministerium zuständig ist.

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