Faires Entgelt für Artenvielfalt
Berlin/Hamburg (MOS). Mit einem Betrag von 1,5 Mrd. Euro an jährlichen Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft lässt sich die Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland erhalten. Mit dieser Summe könnten 2,3 Mio. ha naturnah bewirtschaftet werden. Durch Umverteilung vorhandener Mittel könnten bereits bis zu 80 % der Summe aufgebracht werden.
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So lauten Ergebnisse einer Studie, welche die Michael Otto Stiftung in Berlin vorgestellt hat. Die Stiftung sprach sich für eine faire Bezahlung der mit ihren materiellen Interessen ernst zu nehmenden Landwirte für ihre nachhaltige Beteiligung am Erhalt der Biodiversität aus.
Um eine von den Bauern mitgetragene naturnahe Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu erreichen, sind nach einem Fachgutachten von Prof. em. Dr. Ulrich Hampicke vom Institut für Botanik und Landwirtschaftsökologie der Universität Greifswald zwischen 1,5 und 1,8 Mrd. Euro jährlich an Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe notwendig. Mit dieser Summe könnten 15 % der Agrarfläche in Deutschland naturnah bewirtschaftet werden. Vier Bausteine wolle er damit realisieren:
1 Mio. ha Umstellung auf eine extensive Bewirtschaftung von Halbkultur-und Traditionsgrünland durch Beweidung sowie naturverträgliche Mähtechniken (jährlich 500 Euro pro ha),
Extensivierung von 400000 ha Intensiv-Grünland durch Wiederherstellung artenreicher Wiesen und Weiden (1000 Euro),
Schaffung von Lebensraum für Ackerwildkräuter auf 300000 ha in weniger ertragreichen Ackerbau-Regionen (300 Euro),
Anlage von Strukturelementen (Randstreifen, Feldgehölze, Hecken etc.) auf 600000 ha bislang hoch produktiven Ackerlandes (700 Euro).
„Die deutsche Politik muss zudem praktikable Instrumente für Ausgleichszahlungen entwickeln, die es auch bei fluktuierenden Marktpreisen für den Landwirt attraktiv machen, Biodiversität zu schützen. Innovative Zahlungssysteme sollen darauf zielen, eine Minimierung des bürokratischen Aufwandes, einen Beitrag zur Biodiversität und Kontrollierbarkeit gleichermaßen zu berücksichtigen“, erklärte der Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung, Dr. Michael Otto.
Das Problem der Ausgleichszahlung für Biodiversitäts-Dienstleistungen der Landwirte sei finanziell lösbar. Momentan flössen jedoch noch hohe Mittel in zweitrangige Verwendungen sowie in Maßnahmen an der Grenze der guten fachlichen Praxis oder darunter. „Wir fordern von der Politik den politischen Willen, eine Umverteilung der bestehenden finanziellen Mittel im Interesse der Biodiversität zu gestalten“, so Otto.
Die Michael Otto Stiftung sehe in der EU-Agrarreform eine große Chance, durch eine zielgerichtete Agrar-Förderpolitik mit starken Marktanreiz-Instrumenten die Basis für eine nachhaltige Umsteuerung zu schaffen. Um die EU-Verhandlungen zur Agrarreform positiv zu beeinflussen, müsse eine gemeinsame Zielentwicklung unter Einbeziehung aller Akteure – von Bund, Ländern, Landwirten und Naturschützern – erarbeitet werden. Dr. Michael Otto: „Ein Weiter-so aller Akteure nach dem Partikularprinzip mit Vorrang für das Eigeninteresse ist nicht zukunftsfähig.“ ( http://www.michaelottostiftung.de ).
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