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Zahnloses Waldgesetz?

Berlin (BUND/pr). Als „verschenkte Chance für mehr Natur- und Artenschutz im deutschen Wald“ hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das vom Bundestag beschlossene Bundeswaldgesetz bezeichnet.

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Der Gesetzgeber habe es versäumt, verbindliche und bundesweit gültige Standards der guten fachlichen Praxis festzuschreiben, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Das neue Waldgesetz ist nicht geeignet, dem Gemeinwohl Vorrang vor Privatinteressen zu verschaffen“, sagte Weiger. Wichtige Aspekte des Waldschutzes wie das Kahlschlagsverbot, der Bodenschutz, die Bestandsverjüngung und der Biotopbaumschutz seien im Gesetz nicht geregelt worden. Damit drohe zwischen den Ländern ein Wettlauf hin zu möglichst niedrigen Waldschutzstandards.

„Der Wald ist Lebensraum und spielt für den Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Bäume und Waldböden sind wichtige CO2-Senken, die bei Kahlschlägen oder boden- und waldschädlichen Holzernten große Mengen Kohlenstoff freisetzen. Der Wald kann seinen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz nur leisten, wenn seine ökologisch verträgliche Bewirtschaftung gesetzlich gesichert ist. Diese Chance wurde leider vertan“, sagte Weiger.

Der BUND rief die Bundesregierung und die Länder auf, „endlich das Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie umzusetzen, großräumige und unzerschnittene Waldgebiete zu erhalten und mindestens fünf Prozent der deutschen Waldfläche dauerhaft der natürlichen Entwicklung zu überlassen“. Im öffentlichen Wald sollten mindestens zehn Prozent der Fläche nicht mehr bewirtschaftet werden. Nur dann könne Deutschland glaubwürdig auch auf internationaler Ebene von Entwicklungs- und Schwellenländern mehr Waldschutz fordern. Daher müsse verhindert werden, dass der öffentliche Wald durch den Verkauf an Privatpersonen und Unternehmen zum Spielball privater Investoren werde.

Auch die Sprecherin für Waldpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Behm, kritisierte, dass die Koalition nur einen Teil der seit langem diskutierten Änderungen am Bundeswaldgesetz vorgenommen habe. Angesichts des steigenden Nutzungsdrucks auf die Wälder werde die Diskussion um die Festlegung von Mindeststandards für die nachhaltige Forstwirtschaft im Bundeswaldgesetz jedoch weiter gehen. Auch bei der Verkehrssicherungspflicht sei die erhoffte Lockerung zugunsten von mehr Totholz im Wald ausgeblieben.

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