Naturschutz beim Ausbau von Fließgewässern
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Im Sommer 2009 wurde die DWA/BBN Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ gegründet. Diese Arbeitsgruppe der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz (BBN) wird sich zunächst dem Thema „Naturschutzfachliche Aspekte bei der Planung und Umsetzung von Fließgewässerrenaturierungen“ stellen. Das hierzu zu erarbeitende Merkblatt soll den an wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren Beteiligten aufzeigen, zu welchem Zeitpunkt welche naturschutzfachlichen Belange mit Hilfe welcher vorhandenen Instrumente berücksichtigt werden sollten. Somit soll das Merkblatt auch den „Durchblick im Verfahrensdschungel“ befördern. Stichworte sind hier z.B. die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG, die FFH-Vor- und FFH-Verträglichkeitsprüfung, die Berücksichtigung des Artenschutzrechtes nach BNatschG oder der sinnvolle Umfang und Inhalt eines Landschaftspflegerischen Begleitplans mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Ziel ist es – auch vor dem Hintergrund des neuen Umwelthaftungsrechts –, Renaturierungsvorhaben rechtlich abgesichert und zwischen Wasserwirtschafts- und Naturschutzbelangen umfassend abgestimmt umsetzen zu können. Dabei soll das Merkblatt auch helfen, unnötige Verzögerungen im Planungsprozess aufgrund nicht rechtzeitig berücksichtigter Belange zu verhindern. Gleichzeitig soll es den Blick auf die relevanten zu bearbeitenden Inhalte lenken.
Anlass für die Erarbeitung eines Merkblatts sind die seit Ende des Jahres 2009 behördenverbindlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Dann beginnt der erste Bewirtschaftungszyklus, innerhalb dessen bis 2012, dann auch fortlaufend, bundesweit an vielen Fließgewässern Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung verstärkt umgesetzt werden sollen. Es handelt sich dabei vielfach um Maßnahmen, die der Verbesserung der Durchgängigkeit, der morphologischen Verbesserung oder der Reduzierung diffuser Stoffeinträge dienen.
Ziel der anstehenden Maßnahmenumsetzung ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustands an natürlichen Gewässern bzw. das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials an erheblich veränderten bzw. künstlichen Gewässern bis 2015 (2027). Die Verbesserungsmaßnahmen zielen an den Fließgewässern vor allem darauf ab, bestimmte biologische Qualitätskomponenten, u.a. die Fischfauna, das Makrozoobenthos und die höheren Wasserpflanzen, in einen guten Zustand zu versetzen. Damit gehen diese wasserwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen vielfach mit Naturschutzbemühungen der letzten Jahrzehnte einher.
Die unterschiedlichen Maßnahmen werden auch künftig im Rahmen der Gewässerunterhaltung gem. §39 WHG, aber auch im Rahmen von Gewässerausbauverfahren nach §§67ff. WHG umgesetzt.
Hierbei ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zwischen wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belangen. So können sich für Wasserwirtschaft und Naturschutz umfangreiche Synergieeffekte bei der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern und Auen ergeben, z.B. innerhalb von Natura-2000-Gebieten. Dazu müssen allerdings die Anforderungen beider Akteure gewässerbezogen definiert und aufeinander abgestimmt werden. Die neu gegründete DWA/BBN-Arbeitsgruppe GB-2.9 „Naturschutzfachliche Aspekte bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ will unter der Leitung ihres Sprecher, Dipl.-Ing. Bernd Schackers, Mitgesellschafter des Ingenieur- und Planungsbüros Umwelt Institut Höxter (UIH), dazu Hilfestellungen entwickeln und die Kommunikation zwischen beiden „Bündnispartnern“ fördern.
Weitere angedachte Themenbereiche, denen sich die Arbeitsgruppe künftig widmen will, sind „Gewässerentwicklung und unterhaltung in Natura-2000- und weiteren Schutzgebieten“ oder das Thema „Verwendung autochthoner Gehölze bei der Gewässerrenaturierung“.
Interessierte, die an einem der genannten Themen mitarbeiten wollen, wenden sich bitte an: DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Geogr. Georg Schrenk, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon (02242) 872-210, Fax 135, E-Mail schrenk@dwa.de, oder Prof. Klaus Werk, BBN, E-Mail Klaus.werk@t-online.de.
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