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Verordnung für das Grundwasser

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Berlin/Bonn (DNR). Der Bund wird die EG-Grundwasserrichtlinie in einem bundes­weiten Rechtsakt umsetzen. Die im Deutschen Naturschutzring (DNR) zusammengeschlossenen Verbände haben den dazu vorgelegten Entwurf einer Grundwasser-Verordnung (GrwV) begrüßt. Sie erwarteten davon einen deutlichen Fortschritt im Grundwasserschutz und für den Erhalt der Grundwasser-Ökosysteme. Das aber könne nicht gelingen, wenn wie vorgeschlagen der Haupteintragspfad Landwirtschaft ausgeklammert werde und damit der Entwurf hinter die Vorhaben der EG-Grundwasserrichtlinie zurückfalle.

Zu den Kernforderungen der Umweltverbände gehöre, dass die europäischen Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt würden: Alle Arten von Einträgen und Einlei­tungen von Schadstoffen ins Grundwasser müssten durch die GrwV erfasst werden. Nach dem Vorsorgeprinzip müssten Schwellenwerte festgelegt werden, die eine Begenzung der Schadstoffeinträge an der Quelle der Verunreinigung bewirkten. Und drittens müsse der Schutz des quantitativen Zustands des Grundwassers verbessert werden, indem Feuchtgebiete flächengedeckt geschützt und als Indikatoren genutzt würden. Der Schutz der grundwasserabhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete in Hinsicht auf ihren Wasserhaushalt sei ein in Art.1 WRRL formuliertes Ziel der europäischen Wassergesetz­gebung. Diese Lebensräume ­seien in der Logik der WRRL ­zugleich Indikatoren für den mengenmäßigen Zustand des Grundwassers. In der bisherigen Umsetzungspraxis der WRRL werden diese Aspekte unzureichend berücksichtigt. Dies sollte daher in der GrwV zusätzlich berücksichtigt werden.

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