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EU hält an FFH-Richtlinie fest

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Brüssel (NABU/ej). Der Versuch, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) durch eine Revision aufzuweichen, bleibt auch unter der neuen EU-Kommission chancenlos. Der designierte Umweltkommissar Janez Potocnik verdeutlichte in seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament, dass er nicht vorhabe, die europäischen Naturschutzrichtlinien zu überarbeiten.

Der Niederländische Ministerpräsident Balkenende hatte im Juli 2009 in einem Brief an Kommissionspräsident Barroso für eine Überarbeitung der europäischen Naturschutzrichtlinien (Vogelschutzrichtlinie, FFH-RL) argumentiert. In dem Antwortschreiben vom Oktober 2009, das aber erst Mitte Januar durch niederländische Medienberichte bekannt wurde, mache Barroso sehr deutlich, dass eine Revision und ein Aufweichen der europäischen Naturschutzrichtlinien nicht gerechtfertigt sei, teilte der NABU mit. Barroso weise die Kritikpunkte Balkenendes detailliert zurück.

Die Richtlinien würden eine ausgewogene Balance zwischen ökonomischen und ökologischen Belangen garantieren und seien auch flexibel genug, um Anpassungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Zu den prioritären Aufgaben der Kommission gehöre es nach Barrosos Auffassung vielmehr sicherzustellen, dass das terrestrisch mittlerweile nahezu vollständige Natura-2000-Schutzgebietsnetz richtig und effektiv gemanagt und beaufsichtigt wird.

Nach Auffassung des NABU dürfte Barrosos klare Posi­tionierung, die auch den ersten diesbezüglichen Äußerungen des designierten neuen Umweltkommissars Janez Potocnik entspreche, zugleich den jüngst erhobenen Forderungen einzelner deutscher Bundesländer nach einer Revision der Richtlinien endgültig ein Ende setzen. Potocnik kündigte an, Lücken in der Biodoiversitätspolitik mit einer Strategie bezüglich invasiver Arten und der Wiedervorlage einer Bodenschutzstrategie schließen zu wol-len. Belange der Biodiversität müssten sich auch in der Landwirtschafts- und Fischereipolitik wiederfinden. Weiterhin müssten die vorhandenen Rechtsgrundlagen besser durchgesetzt werden, insbesondere im Bereich Biodiversitätsschutz und Wasserrahmenrichtlinie.

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