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FFH: erst melden, dann Eingriffe prüfen

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Luxemburg/Berlin (NABU). Deutschland darf nur aus Naturschutzgründen, nicht aber aus wirtschaftlichen Gründen verweigern, die Ems in die Liste der Natura-2000-Gebiete aufzunehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems seien mit deren Meldung als Schutzgebiet nichtig, stellte der EuGH fest. Somit seien alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu unterziehen.

Der NABU hat die Entscheidung zum Schutzstatus der Tideems und des Emsästuars in den Landkreisen Leer und Aurich sowie in der Stadt Emden begrüßt. „Das Urteil beweist, dass auch Niedersachsen sich endlich an die von allen Mitgliedstaaten akzeptierten Spielregeln halten muss“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. NABU-Europaexperte Claus Mayr ergänzte, dass dies nicht zuletzt im Interesse der Stadt Papenburg sei: Schon seit den ersten EuGH-Urteilen Mitte der 90er Jahre sei klar, dass die FFH-Schutzgebiete zunächst für „Natura 2000“ gemeldet werden müssten, um Rechtsklarheit für Kommunen, Investoren und Landnutzer zu schaffen. Erst danach könne im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen über Ausnahmen wie die Vertiefung der Ems für die Überführung der Schiffe der Meyer-Werft entschieden werden. „Die Prozesshandelei der Stadt Papenburg war daher kontraproduktiv und hat die Steuerzahler überflüssig belastet“, kritisierte Mayr.

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