Windenergie und Flächennutzungsplanung
Von Jörg Wieser (NuL 12/05)
- Veröffentlicht am
Windenergieanlagen bedürfen als privilegierte Außenbereichsvorhaben einer Standortsteuerung durch Planung, da sich diese Vorhaben gegenüber öffentlichen Belangen im Außenbereich durchsetzen, sofern keine entgegen stehenden öffentlichen Belange geltend gemacht werden können. Der Gesetzgeber hat daher mit der privilegierten Rechtsstellung von Windenergieanlagen gleichzeitig ein Instrumentarium mit der Planvorbehaltsregelung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zur Verfügung gestellt.
Der vorliegende Aufsatz vermittelt einen Überblick der inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung der Planvorbehaltsregelung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung.
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