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Anwendbarkeit rechnerischer Verfahren zur ökologischen Bilanzierung von Eingriffen

Von Christine Böhme (NuL 07/05)
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Gemäß Bundesnaturschutzgesetz müssen unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt werden. Um zu beurteilen, durch welche Maßnahmen diese Kompensation erreicht werden kann, wurden rechnerische Bilanzierungsverfahren entwickelt. Prinzip dieser Verfahren ist es, die Flächengröße eines Lebensraums mit einer nach verschiedenen Bewertungsskalen ermittelten Wertzahl zu multiplizieren. Ausreichend kompensiert ist ein Eingriff dann, wenn diese Bewertung für die Eingriffsmaßnahme und die Kompensation denselben Wert ergibt. Dabei werden ratio-skalierte, kardinale Zahlen (die Flächengröße) mit ordinalen Werten (auf der Skala des „ökologischen Wertes“) arithmetisch verrechnet.
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