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NOx-Immissionen entlang von Straßen

Von Stefan Balla (NuL 05/05)
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Der in der 22. BImSchV festgelegte neue NOx-Immissionsgrenzwert zum Schutz der Vegetation von 30 µg/m3 gibt Anlass zu der Frage, wie im Rahmen der UVP, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung oder der FFH-Verträglichkeitsprüfung die Belastung von Vegetationsbeständen durch straßenbedingte NOX-Immissionen zu beurteilen ist. Wirkungen durch direkte NOx-Exposition der Pflanzen und durch N-Eintrag in den Boden lassen sich nicht klar trennen. Daher sollte bei der Beurteilung sowohl der Luftpfad als auch der Bodenpfad berücksichtigt werden. Relevant sind vor allem langfristige Wirkungen durch erhöhte Stickstoffeinträge in das Ökosystem.
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