NOx-Immissionen entlang von Straßen
Von Stefan Balla (NuL 05/05)
- Veröffentlicht am
Der in der 22. BImSchV festgelegte neue NOx-Immissionsgrenzwert zum Schutz der Vegetation von 30 µg/m3 gibt Anlass zu der Frage, wie im Rahmen der UVP, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung oder der FFH-Verträglichkeitsprüfung die Belastung von Vegetationsbeständen durch straßenbedingte NOX-Immissionen zu beurteilen ist. Wirkungen durch direkte NOx-Exposition der Pflanzen und durch N-Eintrag in den Boden lassen sich nicht klar trennen. Daher sollte bei der Beurteilung sowohl der Luftpfad als auch
der Bodenpfad berücksichtigt werden. Relevant sind vor allem langfristige Wirkungen durch erhöhte Stickstoffeinträge in das Ökosystem.
0 Kommentare
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.