„Flächenmäßige“ Eignung für den Vogelschutz
Von Klaus Füßer, Claus Albrecht und Thomas Esser (NuL 03/05)
- Veröffentlicht am
Im Rahmen des vorherrschenden IBA-Konzeptes ist die Auswahl der besonderen Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie vor allem auf Bestandserhebungen und damit die zahlenmäßige Eignung der in Betracht kommenden Gebiete fokussiert; aus rechtlichen Gründen ist daneben aber auch die systematische Berücksichtigung der flächenmäßigen Eignung erforderlich. Es wird vorgeschlagen, den Begriff der „flächenmäßigen Eignung“ durch die Teilkriterien der Vollständigkeit, Natürlichkeit (Hemerobie), Wiederherstellbarkeit und der geographischen Bedeutung zu explizieren. Auf dieser Grundlage wird ein fünfstufiges Bewertungsschema skizziert. Dieses ist bei der Gebietsauswahl dergestalt einzustellen, dass es aggregiert mit Bestandszahlen zu einem Gesamtfaktor für die avifaunistische Gebietseignung verbunden werden kann.
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