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Klimaschutzgesetz

Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Rechte junger und künftiger Generationen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf den Umgang mit anderen langfristigen Umweltrisiken haben.
Veröffentlicht am
/ 2 Kommentare
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit fast 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) berät die Bundesregierung seit fast 50 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. SRU
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Das Gericht führt aus, dass dem Klimaschutzgesetz „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“. Zudem stellt es klar, dass „die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden müssen“.

Die Urteilsbegründung bezieht sich ausführlich auf Analysen des SRU, die feststellen, dass nationale Klimaschutzziele im Einklang mit einem globalen CO2-Restbudget stehen müssen, und die hierfür einen Berechnungsvorschlag machen. Bei der Ableitung eines nationalen Restbudgets habe der Gesetzgeber aufgrund von Ungewissheiten und Wertungen zwar Entscheidungs¬spielräume, er dürfe diese aber nicht „nach politischem Belieben ausfüllen“.

Ratsmitglied Prof. Wolfgang Lucht: „Der Staat steht durch unsere Verfassung in der Pflicht, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen zu schützen. Dies gilt für einen ausreichenden und international fairen Beitrag zum Klimaschutz ebenso wie für die Einhaltung der planetaren Belastungsgrenzen zur Stabilisierung der Erde. Wie der SRU in seinem Umweltgutachten 2020 empfohlen hat, sollte Deutschland als führendes Industrieland seine CO2-Emissionen daher auf maximal 6,7 Mrd. Tonnen ab 2020 begrenzen, um seiner sachlich, moralisch und nun auch rechtlich begründeten internationalen Verpflichtung nachzukommen.“

Prof. Wolfgang Köck, Umweltjurist des SRU: „Das Urteil ist ein Meilenstein, weil es erstmals das Staatsziel Umweltschutz und das ökologische Existenzminimum, das aus den grundrechtlichen Schutzpflichten als Mindestmaß zu gewährleisten ist, wirkungsvoll zur Geltung bringt. Es bekräftigt die Notwendigkeit, über den Umweltschutz auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu entscheiden, und betont die besondere Verantwortung des demokratischen Gesetzgebers für den Umwelt- und Grundrechtsschutz.“

Ratsmitglied Prof. Claudia Kemfert: „Klimaschutz erfordert rasches Handeln und duldet keinen Aufschub. Schon beim Kohleausstieg wurde deutlich, dass ein maximales Treibhausgasbudget nicht überschritten werden sollte, dies gilt ebenso für die Energiewende und Verkehrswende.“

Ratsmitglied Prof. Josef Settele: „Auch beim Biodiversitätsschutz gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Nicht umsonst sieht der Weltbiodiversitätsrat dieses Prinzip als einen von fünf Hebeln, um den Wandel zu erreichen, den wir brauchen, um Artenvielfalt und Ökosystemfunktionen zu bewahren.“

„Das Vorsorgeprinzip gilt ebenso für gesundheitsrelevante Umwelteinflüsse wie Luft- und Lärmimmissionen. Eine Verschränkung von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse liegt auf der Hand und wurde durch das Urteil gestärkt“, so die Vorsitzende Prof. Claudia Hornberg.

Relevante Veröffentlichungen des SRU:

Im Kapitel „Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget“ des Umweltgutachten 2020 hat der SRU analysiert, welche nationalen Klimaziele mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Wolfgang Lucht und Prof. Dr. Claudia Kemfert

Im Gutachten „Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen - Zur Legitimation von Umweltpolitik“ hat der SRU staatliche Umweltschutzpflichten und das Vorsorgeprinzip aus rechtlicher und naturwissenschaftlicher Perspektive analysiert.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Christian Calliess (ehem. Ratsmitglied) und Prof. Dr. Wolfgang Lucht
 

2 Kommentare
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  • User_MTgwODUyMw 14.08.2022 16:45
    Dieses Gerichtsurteil stellt klar was jedem Menschen begabt mit Einzelinteressen freiem Verstand seit spätestens der wissenschaftlichen Studie des Club of Roms Grenzen des Wachstums (1972) bekannt ist und seit dem sich Woche für Woche im Kern zu 100 % bewahrheitete. Ganz besonders gilt dies auf allen Ebenen und Sektoren für die Geschicke aller Länder agierenden sich oft als unersetzbar und ehrenwertesten sich selbst so beschreibenden politischen und wirtschaftlichen Lenker egal auf welcher Ebene Entscheidungen viele - oft alle - Mitmenschen der einen Erde durch dessen Handeln betroffen sind. Was eine weit herausgehobene Vorbildfunktion untrennbar mit Ihren Positionen beinhaltet. Denn - fast - NUR deshalb sind auch nur annähernd Ihre teils exorbitant hohen - gerechten wie sie dies selbst sich zuschreiben - Löhne oder Unternehmer-/Eigentümer-Einkommen gerechtfertigt. Mit der Folge des zwingenden Handelns auf allen Ebenen unserer geschaffenen Zivilisation. Und zwar seit Jahrzehnten. Wobei dies in der Form vom Ende her gesehen - von wo aus alles handeln her gedacht werden muss als wirkmächtiges Naturgesetz - sein muss. Dieses Urteil war die letzte mögliche Reaktion der Judikative um diese höchste Unterlassungssünde der angeblich wichtigsten Mitmenschen hier in Deutschland und überall auf der Welt auf Ihre höchste Arbeitsaufgabe hinzuweisen. Den nächsten Generationen auch das Leben zu ermöglichen was gerade die letzten 3 - 10 Generationen als selbstverständlich von den Generationen davor erhalten und nutzen konnten. Keiner hat das erschaffen was gerade viele Führungskräfte viel zu oft benennen das alles was Sie Ihr Privat-/Eigentumsbesitz nennen von Ihnen erschaffen wurde. keine Aussage der welt ist dummer als diese, denn alles was jeder von uns besitzt - egal in welcher Form - ruht auf den Vorleistungen aller Generationen davor. weshalb dieses Urteil etwas beschreibt was grundsätzlich null beschreiben werden müsste hätten alle Mitmenschen das wichtigste des daseins auf der einen Erde verstanden, was dieses Gerichtsurteil endlich präzises beschreibt und als unverrückbar für jegliches handeln ab nun für jeden der lesen kann nochmals darlegt. Was am selbstverständlichsten ist_ Vielleicht gerade deshalb wurde es von viel zu vielen vergessen. Im Sinne wie das jeder atmen kann eben null seine eigene Leistung ist. Obwohl auch das gerade aus den Führern und Lenkern und Hochgestellten Mitbürgerkreisen dies in egozentrischster narzisstischster Selbstzuschreibung viel zu oft so gesehen wird. Für das unterlassen bisher und weiterhin ist nur eine Zuspitzung treffend es ist gutachterlich analysiert nicht weniger wie ein Beitragen zum größten unnötigen Mordens von jeglichen Lebewesens - incl. Mitmenschen - das jemals auf dieser genialen Erde stattgefunden hat und weiter stattfindet wenn derjenige Mitmensch dies weitertut obwohl nun keiner mehr sagen kann ich habe das nicht gewusst. Diese oft benutzte Ausrede der letzten 5 - 20 Jahrzehnte ist nun unmöglich.
  • User_MTgwODUyMw 14.08.2022 16:45
    Dieses Gerichtsurteil stellt klar was jedem Menschen begabt mit Einzelinteressen freiem Verstand seit spätestens der wissenschaftlichen Studie des Club of Roms Grenzen des Wachstums (1972) bekannt ist und seit dem sich Woche für Woche im Kern zu 100 % bewahrheitete. Ganz besonders gilt dies auf allen Ebenen und Sektoren für die Geschicke aller Länder agierenden sich oft als unersetzbar und ehrenwertesten sich selbst so beschreibenden politischen und wirtschaftlichen Lenker egal auf welcher Ebene Entscheidungen viele - oft alle - Mitmenschen der einen Erde durch dessen Handeln betroffen sind. Was eine weit herausgehobene Vorbildfunktion untrennbar mit Ihren Positionen beinhaltet. Denn - fast - NUR deshalb sind auch nur annähernd Ihre teils exorbitant hohen - gerechten wie sie dies selbst sich zuschreiben - Löhne oder Unternehmer-/Eigentümer-Einkommen gerechtfertigt. Mit der Folge des zwingenden Handelns auf allen Ebenen unserer geschaffenen Zivilisation. Und zwar seit Jahrzehnten. Wobei dies in der Form vom Ende her gesehen - von wo aus alles handeln her gedacht werden muss als wirkmächtiges Naturgesetz - sein muss. Dieses Urteil war die letzte mögliche Reaktion der Judikative um diese höchste Unterlassungssünde der angeblich wichtigsten Mitmenschen hier in Deutschland und überall auf der Welt auf Ihre höchste Arbeitsaufgabe hinzuweisen. Den nächsten Generationen auch das Leben zu ermöglichen was gerade die letzten 3 - 10 Generationen als selbstverständlich von den Generationen davor erhalten und nutzen konnten. Keiner hat das erschaffen was gerade viele Führungskräfte viel zu oft benennen das alles was Sie Ihr Privat-/Eigentumsbesitz nennen von Ihnen erschaffen wurde. keine Aussage der welt ist dummer als diese, denn alles was jeder von uns besitzt - egal in welcher Form - ruht auf den Vorleistungen aller Generationen davor. weshalb dieses Urteil etwas beschreibt was grundsätzlich null beschreiben werden müsste hätten alle Mitmenschen das wichtigste des daseins auf der einen Erde verstanden, was dieses Gerichtsurteil endlich präzises beschreibt und als unverrückbar für jegliches handeln ab nun für jeden der lesen kann nochmals darlegt. Was am selbstverständlichsten ist_ Vielleicht gerade deshalb wurde es von viel zu vielen vergessen. Im Sinne wie das jeder atmen kann eben null seine eigene Leistung ist. Obwohl auch das gerade aus den Führern und Lenkern und Hochgestellten Mitbürgerkreisen dies in egozentrischster narzisstischster Selbstzuschreibung viel zu oft so gesehen wird. Für das unterlassen bisher und weiterhin ist nur eine Zuspitzung treffend es ist gutachterlich analysiert nicht weniger wie ein Beitragen zum größten unnötigen Mordens von jeglichen Lebewesens - incl. Mitmenschen - das jemals auf dieser genialen Erde stattgefunden hat und weiter stattfindet wenn derjenige Mitmensch dies weitertut obwohl nun keiner mehr sagen kann ich habe das nicht gewusst. Diese oft benutzte Ausrede der letzten 5 - 20 Jahrzehnte ist nun unmöglich.
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