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Insektensterben

Konträre Entwicklungen in der Gesetzgebung

Gegenläufiger könnten die Entwicklungen zum Schutz der Artenvielfalt in der Insekten nicht sein: Während am 17. Juli der bayerische Landtag den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" mit großer Mehrheit gebilligt hat, wurden auf EU-Ebene die Kriterien für die Zulassung von Pestiziden in der neuen Bienenleitlinie deutlich gelockert.

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Julia Schenkenberger, Redaktion NuL
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Insgesamt 167 Abgeordnete in Bayern stimmten für den Gesetzesentwurf. Nur 25 stimmten mit Nein, fünf enthielten sich. Die damit verabschiedeten Neuerungen haben das Potenzial, Bayern maßgeblich zu verändern. So verpflichtet sich der Freistaat auch, eine Reihe weiterer Gesetze anzupassen, um einen weiteren Verlust der biologischen Vielfalt zu verhindern. 

Zu den größten Erfolgen zählen für den Trägerkreis des Begehrens die Einstellung von jeweils 50 Biodiversitätsberatern und 50 Wildlebensraumberatern, der Erhalt von zehn Prozent Naturwaldfläche als funktionsfähiges Netz von nutzungsfreien Wäldern, die Verpflichtung zu Gewässerrandstreifen, die Erhöhung des Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes und des Ökolandbaus auf 30 Prozent. 

Jedoch kritisierte die Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag auch, dass viele gute Impulse aus der Opposition und des Rundes Tischs in Abstimmungsprozess abgeschwächt wurden. Trotzdem sei die Verabschiedung des Gesetzes ein Erfolg, so Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag.

Auf EU-Ebene jedoch wurde, ebenfalls am 17. Juli, in einer Abstimmung der Bienenschutz geschwächt. Der BUND bezeichnete die Lockerung der Kriterien zur Pestizid-Zulassung vor dem Hitergrund des voranschreitenden Artensterbens als "umweltpolitischen Skandal".

Daher wurde nun ein Eilappell an die Kanzlerin  aufgesetzt. Darin fordert der BUND Angela Merkel dazu auf, ihre Richtlinienkompetenz einzusetzen, um mit einem verbindlichen Aktionsplan Insektenschutz dem Artensterben entgegenzuwirken.

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