NABU reicht Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein
Einen Monat nach der Niederlage vor dem OVG Greifswald reicht der NABU Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Der Verband will damit die Ablehnung des vorläufigen Baustopps von Nord Stream 2 höchstrichterlich überprüfen lassen.
- Veröffentlicht am
Am 2. März hatte der NABU in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau von Nord Stream 2 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund hatte den Baubeginn im Greifswalder Bodden ab dem 15. Mai erlaubt. Der Eilantrag des NABU auf einen vorläufigen Baustopp wurde am 31. Mai abgelehnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem NABU bestätigt hatte, dass der Rechtstreit in der Hauptsache weiter offen sei.Damit stellte das Gericht die wirtschaftlichen Interessen von Nord Stream 2 über den Naturschutz und ließ zahlreiche fachliche und rechtliche Argumente des NABU unberücksichtigt. Eine zusätzliche Anhörungsrüge des NABU blieb erfolglos.
Beschluss hebelt effektiven Rechtsschutz aus
Die Beweislastregel der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wurde mit dem Beschluss aus Greifswald unterlaufen, das Klagerecht der Naturschutzverbände so ad absurdum geführt. Sollte der NABU in der Hauptsache erfolgreich sein, droht ein zusätzlicher Umweltschaden, da die Pipeline zurückgebaut werden müsste.
Wie ein vom NABU beauftragtes Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, folgte das OVG in seiner Beurteilung einem schwerwiegenden Abwägungsfehler. Nord Stream 2 unterstellt in seinem Szenario das Aufkündigen der Pariser Klimaziele und eine Energieversorgungslücke im Jahr 2020. Dagegen versichern führende Energieexperten und die Europäische Kommission, dass es keinerlei energiewirtschaftliche Rechtfertigung für die Gaspipeline gebe.
Der NABU vermutet, dass es im gesamten Verfahren vermutlich auch aufgrund des enormen politischen Drucks zu Ungenauigkeiten und Verfahrensfehlern kam. Deshalb hofft der Verband, dass die Karlsruher Richter genauer hinsehen und eine sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten anordnen, bis eine Entscheidung vorliegt.
Es gehe dabei nicht mehr allein um eine Gaspipeline, die durch Meeresschutzgebiete verlegt werden soll, sondern auch um die Qualität des Verbandsklagerechts und den effektiven Rechtsschutz: Nord Stream 2 ist eine Belastung für die Ostsee und den Klimaschutz sowie eine Herausforderung für den Rechtsstaat, findet der NABU.
Mehr dazu: hier
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.