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Ausgleich durch Ökolandbau

Itterbeck/Visselhövede. In Niedersachsen können erstmalig Eingriffe in Natur und Landschaft durch den ökologischen Landbau ausgeglichen werden. Vertreter der Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN) und der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim stellten das Konzept vor, das sie auf Flächen des Bio-Landwirts Jan Hemmeke in Itterbeck umsetzen.

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„Wo Agrarflächen knapp oder besonders fruchtbar sind, soll zukünftig öfter produktionsintegriert kompensiert werden“, sagte Dr. Bettina Frieben, die als Biologin das Pilotprojekt beim KÖN betreut. Gezielte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen sollten den Eingriff ausgleichen. „Wenn solche Maßnahmen mit ökologischer Bewirtschaftung kombiniert werden, wirken sie sich besonders vorteilhaft für die Natur aus“, so Dr. Frieben. Fachliche Grundlagen hierzu stellte sie 2012 in zwei Fachbeiträgen in Naturschutz und Landschaftsplanung dar (Heft 4, Seite 108ff., und Heft 5, Seite 154ff.).

Im Rahmen des Pilotprojekts stellt Jan Hemmeke in 2014 und 2015 weitere 16 ha Ackerland auf ökologische Bewirtschaftung um. Zusammen mit angrenzenden Ökofeldern entsteht ein 22 ha großes Areal, das in fünf Felder unterteilt wird. Der Bio-Landwirt bewirtschaftet es in einer fünfgliedrigen Fruchtfolge und legt dazwischen Gras-Stauden-Säume an. Wo Feldlerchen, Rebhühner oder Kiebitze in den Feldern und Grassäumen brüten, lässt er die Nutzung bis zum Ende der Brutzeit ruhen, sagte Christian Kerperin von der Naturschutzbehörde des Landkreises. Er betreut die Umsetzung fachlich gemeinsam mit Paul Uphaus, Geschäftsführer der Naturschutzstiftung. Auch Gelege anderer bedrohter Offenlandarten wie des Großen Brachvogels werden in den umgestellten Äckern bei Bedarf geschützt.

Die Umstellung auf den Ökolandbau eignet sich nach den Worten Friebens gut als produktionsintegrierte Kompensation (PIK), vor allem wenn andernorts Ackerboden bebaut oder dieser durch Windparks oder Stromtrassen erheblich beeinträchtigt werde. Die Umstellung und die ergänzenden Maßnahmen würden dauerhaft vertraglich und grundbuchlich gesichert.

Für die Einschränkungen bei der Flächenbewirtschaftung erhält der Landwirt von der Stiftung einen finanziellen Ausgleich. „Die Aufwertung der Flächen wird nach einem speziellen Bewertungsschema in Ökopunkte umgerechnet und fließt in ein bei uns geführtes Ökokonto ein“, so die beiden Geschäftsführer der Naturschutzstiftung Hartmut Schrap und Paul Uphaus. Wer einen Eingriff verursacht, kann sich des Ökokontos bedienen und muss für entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zahlen. Über den Verkauf der Ökopunkte erfolgt die Refinanzierung des Gesamtprojekts.

Eine begleitende Untersuchung der Uni Kassel soll erkunden, wie die Aufwertung für den Naturschutz erfasst und dokumentiert werden kann. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Planungsarbeiten des KÖN als Pilotprojekt gefördert.

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