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Landschaftsplanung UTB

59,00 EUR

Landschaftsplanung. Christina von Haaren. 2004. 528 S., 125 Tabellen, 20 s/w-Fotos, 118 Zeichn., 19 Karten, geb. ISBN 978-3-8252-8253-0. € 59,00

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Realkompensation vor Ersatzgeld

Hannover (BHU). Wer der Landschaft oder der Natur Schaden zufügt, muss auch zukünftig dazu verpflichtet sein, diesen Schaden „in natura“ zu kompensieren. Der Bund Heimat und Umwelt (BHU) hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, an dem auch im neuen Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Vorrang dieser so genannten Realkompensation vor der Ersatzgeldzahlung festzuhalten.

Doch das Gesetz eröffne den Ländern die Möglichkeit, von bestimmten Regelungen abzuweichen. Hiervon sollten sie nach Ansicht des BHU aber nur dann Gebrauch machen, wenn diese durch naturräumliche Besonderheiten auch tatsächlich geboten seien.

Das Land Niedersachsen versucht nach den Worten des Bundesverbands bereits seit Jahren, diesen bewährten Vorrang zu kippen und den Vorhabensträger allein darüber bestimmen zu lassen, wie er Schäden abwendet und begleicht. Dieses Begehren sei bislang mit großer Mehrheit sowohl vom Bund als auch den Ländern abgewiesen worden. Die bewährte stufenweise Abfolge von Vermeidung, Ausgleich und Ersatzgeld sollte nicht zu einem „Ablasshandel“ für unser Naturerbe und der Kulturlandschaft verkümmern.

Der Argumentation des niedersächsischen Umweltministeriums, wonach die Wiederherstellung der durch einen Eingriff verloren gegangenen Werte und Funktionen von Natur und Landschaft zu einem zusätzlichen „Flächenverbrauch“ führe, mochten sich die wenigsten anschließen. Nach dem Regierungswechsel im Bund nehme Niedersachsen nun seine gescheiterten Bemühungen wieder auf.

Der BHU forderte die Bundesregierung auf, standhaft zu bleiben und sich mit Nachdruck für die im neuen BNatSchG im Konsens gefundenen Bestimmungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einzusetzen. „Unsere heimischen Arten und heimatlichen Landschaften können nicht allein in Geld aufgewogen werden. Ersatzgelder sind als ultima ratio sinnvoll und können die Umsetzung konkreter Maßnahmen gut ergänzen. Einen ‚Ablasshandel‘ darf es aber auch zukünftig nicht geben“, heißt es in einer Resolution des Bundesverbands der Bürger- und Heimatvereine in Deutschland.

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