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Landschaftsplanung
Landschaftsplanung UTB
59,00 EUR
Landschaftsplanung. Christina von Haaren. 2004. 528 S., 125 Tabellen, 20 s/w-Fotos, 118 Zeichn., 19 Karten, geb. ISBN 978-3-8252-8253-0. € 59,00
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Landschaftspflege als öffentliche Leistung
Ansbach (DVL). Eine flächendeckende Einführung von Landschaftspflegeprogrammen und mehr Mut zur Verwaltungsvereinfachung hat der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) gefordert.
Bei der Präsentation einer Stellungnahme für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach dem Jahr 2013 machte Vorsitzender Josef Göppel MdB deutlich, dass die aktuellen Herausforderungen des Klimawandels, der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Schutz von Wasser und Boden nur gemeinsam auf europäischer Ebene wirksam angegangen werden könnten. Deshalb setze sich der DVL für die Weiterführung der GAP ein.
Grundvoraussetzung für eine nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft sei dabei die finanzielle Förderung durch die GAP auf europäischer Ebene. Der Einsatz der Finanzmittel müsse in Zukunft aber gezielt auf Maßnahmen zum Erhalt der öffentlichen Güter und damit auf das Gemeinwohl ausgerichtet werden.
Der DVL forderte, konkrete Ziele festzuschreiben, die für die Neuausrichtung der GAP einen verbindlichen Rahmen setzten. Zu diesen Zielen gehörten der Stopp des Rückgangs der biologischen Vielfalt, der Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser und Boden, der konsequente Moorschutz zur Reduktion der Freisetzung klimarelevanter Gase, der Erhalt der flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Entwicklung lebendiger ländlicher und urbaner Räume. „Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden Instrumente weiterentwickelt werden müssen“, so Göppel. Der DVL schlägt im Einzelnen vor:
Ausrichtung der Direktzahlungen an Landwirte an den tatsächlich erbrachten Leistungen für den Erhalt öffentlicher Güter;
Steigerung der Attraktivität der Agrarumweltprogramme durch verstärkte Regionalisierung, Flexibilisierung der Vertragsbedingungen und Wiedereinführung einer Anreizkomponente;
verpflichtende Angebote von Landschaftspflegeprogrammen zum Erhalt des natürlichen Erbes auf der Basis des bisherigen Art. 57 ELER-VO;
konsequenter Ausbau der einzelbetrieblichen Naturschutzberatung für Landwirte als einen wichtigen Erfolgsfaktor für die Agrarumweltprogramme und deren Kombination mit anderen Fördermaßnahmen der Agrarpolitik;
Ausbau der Förderprogramme für Regionalinitiativen, vor allem der Programme zum Erhalt des „ländlichen Erbes“ und LEADER, sowie die Aufnahme des integrierten Naturschutzes in die Förderung der Strukturfonds EFRE und ESF;
Optimierung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Anhebung der Prämien, insbesondere für Landwirte, die eine Bewirtschaftung auf Grenzertragsstandorten aufrechterhalten;
verstärkte Ausrichtung der Investitionsförderung auf die Ziele der Ländlichen Entwicklung, den Erhalt von Kulturlandschaften und die neuen Herausforderungen durch Klimawandel und Umweltschutz;
Entbürokratisierung der Programme durch Pauschalierungen, Anhebung von Bagatellschwellen und Eingrenzung von Sanktionsrisiken.
Die Stellungnahme kann unter http://www.landschaftspflegeverband.de heruntergeladen werden.
Artikel Landschaftspflege als öffentliche Leistung als PDF herunterladen.

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